Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt die Vorschlagsliste der 28 ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht Magdeburg
Sachverhalt:
Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Kreise in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter/innen dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Magdeburg (VG) zuzuleiten.
Die jetzige Wahlperiode endet im Februar 2010.
Für die Aufnahme in die Liste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.
Durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Magdeburg ist der Landkreis Stendal aufgefordert, bis zum 31.10.2009, 28 Vorschläge zu unterbreiten.
Gemäß § 20 VwGO sind Voraussetzungen zur Berufung, dass man Deutscher sein muss, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben soll und während des letzten Jahres vor der Wahl seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes gehabt hat.
Ausschlussgründe bzw. ungeeignete Berufsgruppen für das Amt als ehrenamtlicher Richter/in gemäß §§ 21, 22 VwGO liegen u. a. bei Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monate verurteilt sind. Ebenfalls ungeeignet für das Amts sind Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. Rechtsanwälte.
Anlagenverzeichnis:
Vorschlagsliste
