Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Prioritätenliste für das Mehrjahresprogramm kreiseigener und gemeindlicher Vorhaben des Landkreises Stendal 2009-2013 – auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes (VVEntflechtG/Verkehr) – Rd.Erl. des MLV vom 12.07.2007 – gemäß Anlage.
Sachverhalt:
Begründung
Festlegung einer Prioritätenliste kreiseigener und
gemeindlicher Vorhaben auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zur
Durchführung von § 3 Abs. 3 des Entflechtungsgesetzes (VV-EntflechtG/ Verkehr)
– RdErl. des MLV vom 12.07.2007 – 34-30117/31332
Nach Punkt 3.1.1.5 der o.g. Verwaltungsvorschrift ist Fördervoraussetzung für eine Straßenbaumaßnahme, dass sie „in einer nach Dringlichkeit abgestuften Liste der kreisfreien Städte oder Landkreise, die sowohl die Vorhaben der kreisfreien Stadt oder des Landkreises als auch der kreisangehörigen Gemeinde enthält, an zu berücksichtigender Stelle enthalten ist.“
Im Mehrjahresprogramm sind für die Jahre 2009 bis 2013 10 Maßnahmen des Landkreises und 33 Maßnahmen von Gemeinden des Landkreises eingeordnet. Die Landesförderung beträgt maximal 80 v. H. des Betrages der zuwendungsfähigen Ausgaben der Einzelmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch wird durch die Einordnung in das Mehrjahresprogramm jedoch nicht begründet.
Das Entflechtungsgesetz stellt die Mittel für Investitionen bis zum Jahre 2013 zweckgebunden sicher. Somit ist die Finanzierung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert.
Für den Landkreis Stendal stehen in Summe für kreiseigenen und gemeindliche Straßenbauvorhaben im Jahre 2009 2.213.800 € zur Verfügung, 2010 bis 2013 sind es jeweils 2.103.000 € .
In jedem Jahr sind mehr Maßnahmen eingeordnet, als der zur Verfügung stehende Betrag aufweist. Diese sogenannte „Übersteuerung“ der Jahresscheiben ist zum einen durch das vom Landesverwaltungsamt selbst aufgestellte Mehrjahresprogramm begründet, zum anderen resultiert sie aus Verschiebungen von Vorhaben des Landkreises und der Gemeinden aufgrund von Dringlichkeiten.
Mit allen
Verwaltungsgemeinschaften sind im Vorfeld Abstimmungen zu dem vom
Landesverwaltungsamt vorgelegten Mehrjahresprogramm erfolgt.
Eine „Übersteuerung“ der für den gesamten Landkreis vorgesehenen Jahressumme ist seitens des Landesverwaltungsamtes vorgesehen worden und gewollt, weil die beantragten Fördermittel in ihrer Höhe vorläufige Zahlen darstellen und sich durch Verzögerungen in Bauabläufen oft Veränderungen ergeben. Das heißt bewilligte Mittel können unterjährig nicht in voller Höhe abgerufen werden und sind auch nicht übertragbar. Die durch das Landesverwaltungsamt für den Landkreis bereitgestellten finanziellen Mittel sollen aber in der jeweiligen Jahresscheibe verbraucht werden.
Bei der Ermittlung der Priorität müssen Fortsetzungsmaßnahmen, Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) und Gemeinschaftsvorhaben mit anderen Baulastträgern Vorrang haben. Dementsprechend wurden in den Tabellen für die jeweilige Jahresscheibe Prioritäten gesetzt. Es ist aufgrund der „Übersteuerung“ davon auszugehen, dass Maßnahmen in nachfolgende Jahre verschoben werden müssen.
Für die Prioritätensetzung war neben den oben genannten Kriterien auch das mittelfristige Investitionsprogramm des Landkreises zu berücksichtigen.
Mit dem Kreistagsbeschluss zur Prioritätenliste kreiseigener und gemeindlicher Vorhaben für das Haushaltsjahr 2008 (DS 353 vom 22.11.2007) wurde die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel ca. zu je 50 Prozent für landkreiseigene und gemeindliche Maßnahmen festgesetzt.
Das Landesverwaltungsamt ist an die Prioritätensetzung des Landkreises nicht gebunden.
Anlagenverzeichnis:
- Jahresscheibe 2009
- Jahresscheibe 2010
- Jahresscheibe 2011
- Jahresscheibe 2012
- Jahresscheibe 2013
- Mehrjahresprogramm mit Gem 2009-2013