Sachverhalt:
Zum 01. Mai 2023 wird bundesweit das Deutschlandticket eingeführt. Das Deutschlandticket ist eine Fahrkarte im Abonnement, die zum Fahren im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland berechtigt, also in Linienbussen und Regionalzügen.
Es kostet 49,00 EUR pro Monat. Bei den 49,00 EUR handelt es sich um einen „Einführungspreis“. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben bereits vereinbart, dass es von 2024 an eine „Dynamisierung“ in Form eines automatischen Inflationsausgleichs geben soll. Bei dem Deutschlandticket handelt es sich um ein digitales personenbezogenes Ticket. Die Gültigkeit des Tickets ist grundsätzlich unbefristet und verlängert sich automatisch, wenn es nicht gekündigt wird. Eine Kündigung und ein Erwerb sind monatlich jeweils bis zum 10. des Monats für den Folgemonat möglich.
Die Aufgabenträger können dazu die zum Ausgleich für das Deutschlandticket von Bund und Ländern bereitgestellten insgesamt 3 Mrd. EUR abrufen. Die Abwicklung des Ausgleichs soll durch die Länder bzw. zuständigen Behörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 durchgeführt werden. Der Ausgleich soll entsprechend der Systematik des Corona-Rettungsschirms erfolgen, indem auf das Niveau der Fahrgeldeinnahmen des Jahres 2019 (dynamisiert) aufgefüllt wird. Dabei wird zusätzlich ein pauschaler Ausgleich in Höhe von 1,3% für Verkehrszuwächse (Mehrleistungsfaktor) gewährt werden und darüber hinaus auch ein Ausgleich für tatsächlich nachgewiesene zusätzliche Mehrverkehre (Mehrverkehrsfaktor). Dagegen wird bei gegenüber 2019 gesunkenen Betriebsleistungen der Ausgleich reduziert (Minderverkehrsfaktor). Die Umstellungskosten (Vertrieb und Kontrolle) sollen über Pauschalen abgegolten werden. Dazu bedarf es aber noch der Umsetzung in den einzelnen Ländern mit eigenen Länderrichtlinien.
Ein vollständiger Ausgleich ist durch die Nachschusspflicht des Bundes nur für das Jahr 2023 garantiert.
Nicht geklärt ist, ob der Ausgleich auch für ermäßigte Zeitkarten, welche im Rahmen der Schülerbeföderung ausgegeben werden, gewährt wird.
Bei entsprechender Anwendung der Systematik des Corona-Rettungsschirms ist davon nicht auszugehen.
Daher wird der Landkreis Stendal für die nach § 71 Schulgesetz in Verbindung mit der „Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Stendal“ vom Oktober 2009 anspruchsberechtigten Schüler/-innen kein Deutschlandticket ausgeben.
Gemäß § 71 Absatz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Stendal vom 21. Oktober 2009, ergänzt am 22. Januar 2014, hat der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/-innen zur Schule der gewählten Schulform kostenlos zu befördern oder die notwendigen Aufwendungen für die Schülerbeförderung zu erstatten.
Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und richtet sich nach den festgelegten Schuleinzugsbezirken bzw. –bereichen im Landkreis Stendal.
Für die kostenlose Beförderung erhalten alle anspruchsberechtigten Schüler/-innen eine personen- und streckenbezogene Sammelschülerzeitkarte zu Fahrten zwischen dem Wohn- und Schulort. Diese berechtigt zu Fahrten in der Zeit von montags bis freitags an allen Schultagen und in den Ferien – außer in den Sommerferien.
Entsprechend erfolgt auch die Abrechnung der Sammelschülerzeitkarten durch die stendalbus GmbH nach dem gültigen Beförderungstarif in Form von Monatskarten. Für den Zeitraum der Sommerferien findet keine Bezahlung durch den Landkreis statt.
Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 3.800 Schüler/-innen durch den Landkreis Stendal kostenlos zur Schule befördert werden. Dafür wendet der Landkreis ca. 3,0 Mio. EUR im Jahr auf.
Von den 3.800 anspruchsberechtigten Schüler/-innen fahren ca. 3.200 Schüler/-innen mit Fahrscheinen, deren Fahrpreis über 49,00 EUR liegt. Bei ca. 600 Schüler/-innen liegt der Fahrpreis unter dem Preis des Deutschlandtickets von 49,00 EUR. Es handelt sich dabei um Schülermonatskarten der Preisstufe 1 für eine Wabe und der Preisstufe 1S für die Stadt Stendal.
Da die Fahrpreise für die Sammelschülerzeitkarten sowohl über als auch unter dem Preis eines Deutschlandtickets liegen, müsste bei einer Ausgabe des Deutschlandtickets eine entsprechende Unterscheidung vorgenommen werden. Weiterhin müsste das Abonnement für jeden einzelnen Schüler/-in zu den Sommerferien gekündigt und mit Beginn des neuen Schuljahres wieder neu abgeschlossen werden. Ansonsten würde es, anders als bei den Sammelschülerzeitkarten, auch in den Sommerferien gelten und wäre durch den Landkreis zu bezahlen.
Für den Landkreis Stendal würden sich mit der Umwandlung der Sammelschülerzeitkarte in das Deutschlandticket keine finanziellen Einsparungen ergeben, da mögliche Minderausgaben im Bereich der Schülerbeförderung durch den ÖPNV-Aufgabenträger im Rahmen des Verkehrsvertrages in gleicher Höhe als Mehrausgaben zu tragen wären. Zusätzlich ist mit einem personellen Mehraufwand für die Abonnementverwaltung beim Landkreis zu rechnen.