Betreff
Weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes im Landkreis Stendal
Vorlage
649/2023
Aktenzeichen
649/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt zur weiteren Umsetzung der spezifizierten regionalen Energie- und Klimaschutzstrategie die Weiterführung des geförderten Klimaschutzmanagements.


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 21.03.2019 hatte der Kreistag die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Landkreis Stendal als Grundlage für die Beantragung einer geförderten Stelle eines Klimaschutzmanagers beschlossen (DS 572/20218). Die 1. Förderphase des Klimaschutzmanagements endet in 11/2023 mit u.a. für den Landkreis aktiv arbeitende Strukturen und Projekte:

- Lenkungsgruppe mit Vertretern u.a. aus Politik, LENA, Repla, Kreispl., Kreisbauernverband

- Klimatisch bestehend aus einer Arge der Einheits- u. Verbandsgemeinden

- Internetplattform für Energie u. Klimaschutz mit digitalisierter Beratungsanfrage

- Klimaschutzmanager als zentrale Service- und Beratungsstelle im Landkreis für Bürger, Gemeinden, Unternehmen, etc. mit zugehöriger Koordination und Organisation

Es besteht die Möglichkeit einer Anschlussförderung für ein Umsetzungsmanagement für weitere 24 Monate bis 11/2025 mit einer Förderquote von 60 % auf Grundlage der bisherigen Kosten und der Kommunalrichtlinie.

Der Mehrwert für den Landkreis Stendal durch die Fortführung des Klimaschutzmanagements besteht unter anderem für folgende weitere Themenfelder:

- direkter Ansprechpartner für die Gemeinden

- Bürgerenergie, regionale Wertschöpfungsquote, direkte Beteiligung der Bürger des Landkreises an erneuerbaren Energieprojekten

- kommunale Wärmeplanung, Unterstützung und Koordinierung der Gemeinden bei der Bereitstellung ressourcenvielfältiger erneuerbarer Energie

- Umstellung der Verwaltungsgebäude hin zu erneuerbarer Eigenversorgung, sowohl eigene (Solarstrom, erneuerbarer Heizenergie) als auch durch erneuerbarer öffentliche Netze (Wärme, Strom), auch als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

- zentrales bündelndes Berichtswesen

- Vereinbarkeit erneuerbarer Energien mit Denkmälern

Der Amtsleiter Amt 63 (Hr. Schneider, Bauordnungsamt) hat als mögliche Einsparmaßnahme zur Deckung des Eigenanteils (ca. 28T€) die Entscheidung getroffen, die Streichung und Umwandlung der Stelle SB Kreisplanung (07.63.06.06) zur Verstätigung der Stelle SB Klimaschutz (07.63.03.07) vorzunehmen, begründet durch stetig wachsenden Anforderungen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung, welche eine wesentliche Rolle in der zukünftigen Arbeit des Landkreises einnehmen werden.

Weitere Eigenanteile, bzw. Einsparmaßnahmen könnten langfristig über die Umstellung der Verwaltungsgebäude hin zu erneuerbarer Energien, z.B. Solarstrom realisiert werden. In Abhängigkeit der Umsetzung (Pacht + Preisnachlass, bzw. u.U. Förderung oder Eigenfinanzierung), wären z.B. für die Objekte Arnimer Str, Hospitalstr. und Wendtstr. mit solaren Strom beim Pacht + Preisnachlass-Modell ca. 18T€/Jahr als Ertrag möglich (Preismodell eines regionalen Versorgers). Im Rahmen von Förderung bzw. Eigenfinanzierung könnten die Werte der Einsparungen weitaus höher ausfallen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

  vor. ca. 28.000 EUR

Jährliche Folgekosten:

  vor. ca. 28.000 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Nein

Haushaltsjahr:

2023/2024 und 2025

Haushaltsstelle:

5.7.1.10.414700

Bemerkungen:


Anlagenverzeichnis:

 

-       PV-Potential_Verwaltungsstandorte

-       Stromverbrauch und Strompreise

-       Was geht ohne Klimaschutzmanagement verloren