Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen in Ausführung der ggf. im Kreistag beschlossenen Anträge.


Sachverhalt:

Das vom Kreistag am 23.02.2023 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept (DS 605/2022) wurde mit Verfügung vom 11.04.2023 vom Landesverwaltungsamt beanstandet. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen wurden seitens des Landes als nicht ausreichend bewertet.

Dem Kreistag wurden von der Verwaltung mittlerweile achtundzwanzig Vorschläge zur Konsolidierung mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung am 04.05.2023 fanden davon neun die Zustimmung seitens des Kreistages. Dieser hatte außerdem einen eigenen Vorschlag eingebracht und beschlossen. Diese Ergebnisse und auch weitergehende Einsparungen seitens der Verwaltung wurden bei der Neuerstellung dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes berücksichtigt.

Der Landkreis Stendal hat gemäß § 100 Abs. 3 - 5 KVG LSA aus den folgenden Gründen ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen:

1.    Die Aufwendungen sind nicht durch Erträge entsprechend § 98 Abs. 3 KVG in Planung und Rechnung ausgeglichen.

2.    Es liegt eine bilanzielle Überschuldung und damit ein Verstoß gegen das Überschuldungsverbot gemäß § 98 Abs. 5 KVG LSA vor.

3.    Der Landkreis Stendal kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nur durch Überschreiten der Genehmigungsgrenze des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten gemäß § 110 Abs. 2 KVG LSA nach.

Mit dem aufzustellenden Haushaltskonsolidierungskonzept sind Maßnahmen festzulegen, die zur Beseitigung der genannten Gesetzesverstöße führen. 


Anlagenverzeichnis:

Haushaltskonsolidierungskonzept