Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen in Ausführung der ggf. im Kreistag beschlossenen Anträge.


Sachverhalt:

Der Beschluss des Kreistages am 23.02.2023 zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 mit seinen Anlagen (DS 606/2022) wurde mit Verfügung vom 11.04.2023 vom Landesverwaltungsamt beanstandet. Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen wurden seitens des Landes als nicht ausreichend bewertet.

Dem Kreistag wurden von der Verwaltung mittlerweile achtundzwanzig Vorschläge zur Konsolidierung mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt. In der Sitzung am 04.05.2023 fanden davon neun die Zustimmung seitens des Kreistages. Dieser hatte außerdem einen eigenen Vorschlag eingebracht und beschlossen. Diese Ergebnisse und auch weitergehende Einsparungen seitens der Verwaltung wurden bei der Neuerstellung der Haushaltssatzung 2023 und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen berücksichtigt.


Anlagenverzeichnis:

-       Haushaltssatzung 2023

-       Übersichten zu den Veränderungen im Vergleich zum vormals vom Kreistag beschlossenen Haushaltsplan 2023 (DS 606/2022)

-       Haushaltsplan 2023 inkl. Unterlagen zur Ermittlung der Finanzbedarfe der kreisumlagepflichtigen Kommunen lt. Beschluss des Kreistages am 23.02.2023