Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 4. Änderung der „Gebührensatzung der Kreismusikschule „Ferdinand Vogel“ des Landkreises Stendal (Anlage 2) vom 01.08.2009“ mit Wirkung zum 01.08.2023.
Sachverhalt:
Am 04.05.2023 hat der Kreistag auf
Vorschlag der Haushaltskonsolidierungsgruppe und vor dem Hintergrund der
Beanstandung der Beschlüsse des Kreistages über das
Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 und über die Haushaltssatzung 2023 und den
Haushaltsplan 2023 vom 11.04.2023 des Landesverwaltungsamtes beschlossen, die
Gebühren der Kreismusikschule zum 01.08.2023 um je 10 % zu erhöhen.
Dies zieht eine Änderung der derzeit
gültigen Satzung nach sich, die im Jahr 2016 letztmalig angepasst worden ist
(Anlage 1).
In der Satzung, die ab dem 01.08.2023
Gültigkeit finden soll, werden Gebühren dargestellt, die durch 12 teilbar sind.
Hintergrund ist, dass bei zwischenzeitlichen Kündigungen monatlich abgerechnet
werden muss.
Dies wurde bei den am 04.05.2023
vorgestellten Gebühren noch nicht berücksichtigt. Die Abweichungen sind jedoch
minimal und bewegen sich maximal um 3,60 € pro Jahr.
Ausgehend von den im Jahr 2022 erzielten Teilnehmergebühren
der Kreismusikschule in Höhe von ca. 69.000 € werden durch diese
Gebührenerhöhung Mehreinnahmen von ca. 6.900 € pro Jahr erwartet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 |
Gebührensatzung der Kreismusikschule von 2016 (ALT) |
Anlage 2 |
Gebührensatzung der Kreismusikschule ab 01.08.2023 (NEU) |
Anlage 3 |
Synopse der Gebührensatzung der Kreismusikschule von 2016 (ALT) und der Gebührensatzung der Kreismusikschule ab 01.08.2023 (NEU) |
Anlage 4 |
Vergleich der Jahresgebühren der Kreismusikschule "Ferdinand Vogel" vom 04.05.2023 (vorgestellt im Kreistag) und zum 01.08.2023 |