Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. den Verkauf der Anteile an der Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH an die Hansestadt Stendal zum Nennwert (11.500 EUR). Darüber hinaus erhält der Landkreis 51% der Kapitalrücklage gemäß Jahresabschluss 2023 abzüglich der verrechneten Jahresfehlbetrages 2023. Das bestehende Anlagevermögen verbleibt in der Gesellschaft.
2. Die Vertreter des Landkreises Stendal in der Gesellschafterversammlung der Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH werden ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung für den Verkauf der Anteile an die Hansestadt Stendal zu stimmen. Das umfasst die Anteile des Landkreises Stendal sowie die Anteile des Förderkreises für den Standort Stendal der Hochschule Magdeburg-Stendal e.V.
3. Der Landrat wird beauftragt, die für Umsetzung der erforderlichen Schritte für den Landkreis Stendal vorzunehmen und die rechtlich notwendigen Erklärungen abzugeben.
4.
Die Abwicklung des WIR –Projektes
wird in den Kreishaushalt integriert.
5. Für die Existenzgründerberatung wird zukünftig ein Zuschuss in Höhe des 50%igen Fehlbetrages an die Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH gezahlt. Der Zuschuss wurde von der Hansestadt Stendal als Kompensation für die Berücksichtigung von Maßnahmenteilnehmern außerhalb des Stadtgebietes gefordert.
6.
Das Projekt
Datenplattform/Luxus der Leere kann nach dem derzeitigen Stand im BIC
verbleiben. Hierzu sind noch abschließende Abstimmungen mit der Hansestadt
Stendal, als zukünftiger alleiniger Gesellschafter, notwendig. Sollte ein
Verbleib nicht möglich sein, übernimmt der Landkreis den Weiterbetrieb der
Datenplattform/Luxus der Leere.
In diesem
Fall wird der Landrat ermächtigt den Wartungsvertrag mit dem gegenwärtig
beauftragten Dienstleister zur Betreuung der Datenplattform – kommunales
Auskunftssystem Altmark (KAA) bis zum 31.12.2024 zu verlängern, um eine
reibungslose Integration des KAA in das System des Landkreises zu gewährleisten.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal ist an der Innovations- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH (BIC) mit 46,0 % am Stammkapital beteiligt. Weitere Gesellschafter sind die Hansestadt Stendal (44,0 %) sowie der Förderkreis für den Standort Stendal der Hochschule Magdeburg-Stendal e.V. (10,0%).
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur der Altmark. Die Gesellschaft initiiert und unterstützt die Ansiedlung vor allem von technologieorientierten Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Innovationstätigkeit und die Diversifikation der vorhandenen Industrie und weiterer gewerblicher Bereiche. Ebenso entwickelt sie gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft in speziellen Schwerpunktbereichen projektbezogene Vorhaben und wirkt an deren Umsetzung mit.
Entsprechend § 128 KVG LSA darf sich eine Kommune in einer Rechtsform des Privatrechts wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt. Weiterhin muss die wirtschaftliche Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit stehen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sind auch die bestehenden Beteiligungen hinsichtlich der Angemessenheit zu betrachten. Es stellen sich die Fragen, inwiefern die Erfüllung der Aufgaben durch das BIC noch die erforderlichen Gesellschafterzuschüsse rechtfertigt, die durch den Landkreis zu zahlen sind und in welcher Form ggf. Schärfungen im Rahmen der Strategie notwendig sind. Die Notwendigkeit einer tiefergehenden Analyse wurde auch durch den Kreistag bestätig. Der Landrat wurde am 23.02.2023 durch den Kreistag beauftragt, ein Entwicklungs- und Strategiekonzept für das BIC vorzulegen.
Die zukünftige Ausrichtung bzw. Strategie wurde
verstärkt in diversen Gesprächen auf Gesellschafterebene diskutiert. Es wurden
verschiedene Varianten ausgearbeitet und bewertet. Ziel musste es sein, sowohl
inhaltlich als auch wirtschaftlich den zukünftigen Anforderungen gerecht zu
werden, dabei aber auch die vorhandenen Mitarbeiter nicht aus dem Blick zu
verlieren.
Bei den Gesprächen wurde deutlich, dass es unterschiedliche Prioritäten hinsichtlich der Aufgaben gibt, die das BIC zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausfüllt. Der Landkreis möchte sich nicht länger an der Vermietung und dem damit einhergehenden Vermietrisiko durch möglichen Leerstand beteiligen. Das Gebäude befindet sich zu 100% im Besitz der Hansestadt Stendal. Aktuell spielt die Vermietung an Existenzgründer eine eher untergeordnete Rolle. Die Hansestadt Stendal bewertet dagegen die Projekte Datenplattform/ Luxus der Leere und WIR (Elbe Valley) als Aufgaben, deren Erfüllung eher in den Bereich des Landkreises fällt.
Vorschlag:
Unter Beachtung der Ausgangslage sowie der sich aus den Gesprächen ergebenden Eckpunkte hat sich eine Variante herauskristallisiert, die für alle Parteien einen gangbaren Weg darstellt:
Das BIC soll als 100%ige Tochter der Hansestadt Stendal weiter bestehen bleiben. Der Landkreis sowie der Förderkreis für den Standort Stendal der Hochschule Magdeburg-Stendal e.V. werden ihre Anteile zum 31.12.2023 verkaufen. Der Verkaufspreis entspricht dem anteiligen Wert am Stammkapital (Landkreis Stendal: 11.500 EUR; Förderkreis 2.500 EUR). Darüber hinaus erhält der Landkreis anteilig von der Kapitalrücklage gemäß Jahresabschluss 2023 abzgl. des verrechneten Jahresfehlbetrages 2023 eine Erstattung für zu viel gezahlte Ko-Finanzierungsbeiträge. Nicht aufgeteilt wird das Anlagevermögen der Gesellschaft. Das Anlagevermögen lag zum 31.12.2021 bei 27,2 TEUR und bestand im Wesentlichen aus dem vorhandenen Mobiliar. Das Mobiliar wird zur Erfüllung der zukünftigen Aufgaben weiterhin benötigt und soll daher der Gesellschaft erhalten bleiben.
Zukünftige
Gestaltung:
Das Aufgabenspektrum des BIC als 100%ige Tochter der Hansestadt Stendal soll zukünftig die Vermietung, Jugend forscht und die Existenzgründerberatung beinhalten. Mit dem Wissen, dass gut 50% der Existenzgründer nicht aus dem Kerngebiet der Stadt Stendal stammen, wird sich der Landkreis über einen separaten Zuschuss auch weiterhin an dem Fehlbetrag dieses Projektes beteiligen. Der Hansestadt Stendal ist es ohne eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht möglich, Beratungen außerhalb der Stadtgrenzen zu ermöglichen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Gründungsberatung die Kernleistung des BIC darstellt, die auf jeden Fall erhalten bleiben soll.
Das Projekt WIR soll zukünftig kein Bestandteil des BIC mehr darstellen. Die Aufgabe wird inklusive der dazugehörigen halben Stelle zum Landkreis übergehen und dort voraussichtlich in der Kreisplanung angesiedelt sein. Nach derzeitigem Stand verbleibt das Projekt Datenplattform/Luxus der Leere mit einer halben Stelle im BIC. Sollte ein Verbleib nicht möglich sein, übernimmt der Landkreis den Weiterbetrieb.
Finanzielle
Auswirkungen
Der jährliche Zuschuss des Landkreises an das BIC betrug in den letzten Jahren 139,9 TEUR. Für die Zukunft wäre in der aktuellen Konstellation von steigenden Werten auszugehen. Der Zuschuss für 2023 konnte nur durch eine höhere Entnahme aus der Rücklage stabil gehalten werden. Allgemeine Kostensteigerungen bei Energie, Personal und Dienstleistungen bei gleichzeitig gesunkener Mietauslastung führen zwangsläufig zu höheren Fehlbeträgen.
Durch den Verkauf der Anteile wird sich der finanzielle Aufwand um mindestens 87,0 TEUR reduzieren lassen.
Durch die
Übernahme des „Wir-Projektes“ werden im Landkreis 0,5 zusätzliche Stellen
notwendig sein. Sollte die Datenplattform/Luxus der Leere zukünftig nicht im
BIC verbleiben können, wird zusätzlich eine weitere halbe Stelle notwendig.
Weiterhin würden Kosten für die Pflege der Datenplattform sowie zusätzliche
Sachkosten anfallen. Die Aufwendungen für die Digitale Datenplattform werden durch
Kostenbeiträge der nutzenden Kommunen ausgeglichen.
Aufwand Landkreis |
47,9 TEUR – 52,9 TEUR |
Digitale Datenplattform/ Luxus in der Leere |
0 TEUR (muss durch Beitrag gedeckt werden) |
Projekt „WIR“ |
22,9 TEUR |
Zuschuss Existenzgründerberatung |
15 TEUR – 20 TEUR |
Gemeinkosten |
10 TEUR |
Jährlicher Zuschuss (bisher) |
139,9 TEUR |
Zukünftiger Aufwand |
52,9
TEUR (maximal) |
Differenz |
87,0 TEUR |
Das Projekt „WIR“ wurde über das BIC bereits begonnen. Der Bewilligungszeitraum geht vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2025. Mit Projektabschluss würden sich die Aufwendungen nochmals reduzieren.