Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Stendal beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Stendal für den Jahresabschluss 2022.
Sachverhalt:
Gemäß Sparkassengesetz LSA § 26 Abs. 5 obliegt der Vertretung des Trägers der Kreissparkasse Stendal die Entlastung des Verwaltungsrates für den festgestellten Jahresabschluss 2022 der Kreissparkasse Stendal.
Unter Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes zum Jahresabschluss 2022 durch die Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie der Erklärung des Ministeriums der Finanzen hat der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Stendal den Jahresabschluss 2022 der Kreissparkasse Stendal auf seiner Sitzung am 03.07.2023 festgestellt, den Lagebericht gebilligt und dem Vorstand Entlastung erteilt.
(Die Erklärung des Ministeriums der Finanzen, die Beschlüsse des Verwaltungsrates, der Jahresabschluss 2022 sowie der Offenlegungsbericht 2022 liegen dieser Beschlussvorlage bei.)
Anlagenverzeichnis:
- Erklärung des Ministeriums der Finanzen gem. § 26 Abs. 3 SpkG-LSA
- Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Stendal vom 03.07.2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie Billigung des Lageberichtes
- Gewinnverwendung
- Entlastung des Vorstandes der Kreissparkasse Stendal
- Bericht des Verwaltungsrates
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
- Anhang zum Jahresabschluss 2022 der Kreissparkasse Stendal
- Anlage zum Jahresabschluss gem. § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
- Lagebericht der Kreissparkasse Stendal zum Geschäftsjahr 2022
- Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
- Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Stendal