Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt folgende Maßnahmen mit dem Ziel Rahmenbedingungen zu schaffen, die unter Sicherstellung der Erfüllung der sich aus dem SGB VIII ergebenden Leistungsansprüche dazu führen sollen, einen weiteren Aufwuchs des Mittelbedarfs in den Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige, der Eingliederungshilfen und dem Kinderschutz abzubremsen und möglichst umzukehren.
1. Zentraler Ansatzpunkt ist, dass auf der Grundlage des §79 Abs.3 SGB VIII eine für den Fachbereich durchzuführende qualifizierte Personalbemessung erfolgen soll. Diese soll durch einen externen Dienstleister auf der Basis von Prozessbeschreibungen umgesetzt werden.
In diesem Zuge soll auch beurteilt werden, ob
· die Etablierung eines Einrichtungsmanagements fachlich–organisatorisch unter den bestehenden Bedingungen (aktuelle und zu erwartende Fallzahlen auch unter Berücksichtigung der künftigen inklusiven Jugendhilfe zielführend sein kann.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2024 aufzunehmen.
2. Ein integriertes Fach- und Finanzcontrolling soll im Jugendamt etabliert werden. Vorsorglich soll eine entsprechende Stelle in den Stellenplan 2024 aufgenommen werden.
3. Eine personelle Ressource (0,75 VzÄ) für die Fachanwendungsbetreuung ist mit dem Stellenplan 2024 vorzusehen.
4. Unterstützung des Fachpersonals durch Verwaltungspersonal (bis zu 2,0 VzÄ).
Die Stellen sollen vorsorglich in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. aufzunehmen.
Die Maßnahmen sollen nach spätestens 5 Jahren auf ihre Geeignetheit hin überprüft werden. Dem Kreistag ist zu berichten.
Sachverhalt:
I.
Ausgangslage:
Die Kostenentwicklung im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung stellt
sich ab 2018 auf einem deutlich höheren Niveau als in den Jahren bis 2017 dar.
Die Kostensteigerung ist insbesondere im Verhältnis zum Gesamthaushalt des
Landkreises als dramatisch zu bewerten.
In der nachfolgenden Übersicht ist nur der Netto-Aufwand des Produktes 3.6.3.30 abgebildet. Auf
die Einbeziehung weiterer
leistungsrechtlich dazugehörender Produkte
wurde verzichtet. Damit wäre lediglich die jährliche Gesamtsumme höher,
das sich ergebende grundsätzliche Bild
zur Kostenentwicklung bliebe jedoch unverändert.
Abb. 1 - Quelle: Consens - HzE-Vergleichsring
Jugendämter Sachsen-Anhalt 2023
Die Ursachen dafür sind vielfältig und komplex.
Wesentliche Ursachen sind:
è Erhöhung der Fallzahlen insbesondere in
kostenintensiven Leistungsbereichen (z.B. stationäre Unterbringung)
è Überdurchschnittliche Hilfebedarfe sind in
Einzelfällen extrem kostenintensiv
è deutliche Steigerung der Leistungsentgelte im
Zeitraum von bis zu 40 % (begründet
durch Lohnkostensteigerungen, veränderte Personalschlüssel zur Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes, Inflation)
è Fachkräftesituation à z.T. dramatische Knappheit an
bedarfsentsprechenden Plätzen, somit auch alternativloses Ausweichen auf
„teurere“ Plätze
è Jugendhilfe zunehmend Ausfallbürge für andere
Leistungsbereiche, insbesondere Schulsystem
Diese Entwicklung ist jedoch kein
Einzelproblem des Landkreises Stendal,
sondern landes-und bundesweit sichtbar. Sie wird jedoch durch örtlich schlechte
Rahmenbedingungen zusätzlich verstärkt.
Die aktuellen fachlichen und zahlenmäßigen Prognosen gehen derzeit von
weiteren Steigerungen in den nachfolgenden Jahren aus.
Diese Prognosen erfolgen unter der Annahme, dass alle einflussnehmenden
Rahmenbedingungen mindestens unverändert bleiben oder sich weiter
verschlechtern.
Die ab 2018 festzustellenden kontinuierlichen und erheblichen Steigerungen
schließen an einen längeren Zeitraum bis 2017 an, für den sich ein
völlig anderes Bild ergab. In diesem Zeitraum konnten die Netto-Ausgaben für diese Leistungen der
Jugendhilfe weitestgehend stabil gehalten werden - sie lagen bei normalen jährlichen Steigerungen
auf Grund üblicher Kostensteigereungen etwa in der Größenordnung des Niveaus
von 2017.
Im Zusammenhang mit dem gestiegenen Mittelbedarf ist zu konstatieren,
dass neben der Verantwortung des
einzelnen Sozialarbeiters für eine fach-und sachgerechte sowie gesetzeskonforme Fallführung
gleichzeitig eine hohe Finanzverantwortung einhergeht.
Im Vergleich der Landkreise wurde belegt, dass die finanzielle
Verantwortung, die sich aus den
Fachentscheidungen eines fallführenden Sozialarbeiters durchschnittlich in 2022
ergibt, im Jugendamt Stendal bei über 1Mio EUR lag. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass in diesem Betrag
noch nicht alle relevanten Leistungsbereiche
(Produkte) enthalten sind. Real liegt dieser Betrag also noch höher.
Damit bewegt sich das Volumen bezogen auf den einzelnen ASD-Mitarbeiter in
einer Größenordnung von mittlerem Management!
Dagegen liegt dieses Volumen Landkreise in einigen wenigen Landkreisen „nur“
bei ca. 600.000 EUR. Der Durchschnitt der Landkreise in Sachsen-Anhalt liegt
bei 875.240 EUR. (vgl. Abb.2)
Abb.2 - Quelle: Consens - HzE-Vergleichsring 2023
(Daten 2022)
Gleichzeitig ist bei den Landkreisen mit geringerem Ausgabevolumen in den
Hilfen zur Erziehung eine deutlich geringere Fallbelastung/ Mitarbeiter zu
verzeichnen.
Die Landkreise mit den höchsten
Falldichten/VzÄ sind gleichzeitig auch die Landkreise mit hohen Falldichten im stationären
HzÄ-Bereich. Der Landkreis Stendal hatte in 2022 die zweithöchste Falldichte/VzÄ
aller Landkreises zu verzeichnen (vgl. Abb.3)
Abb.3 – Quelle Consens-HzE-Vergleichsring 2023
(Daten2022)
Die Falldichte/VzÄ ist
natürlich nicht der alleinige Faktor, der sich auf die Kosten auswirkt.
Aber sie ist ein nicht unwesentlicher Faktor, da
·
auf Grund der (zu) hohen Arbeitsbelastung eine nach
den fachlichen Standards und letztlich auch kostenorientierte Hilfesteuerung
gar nicht mehr im notwendigen Maß
möglich ist
·
ein sich aus gesetzlichen Vorgaben bestehender hoher
Verwaltungsaufwand ( Dokumentation, Statistik) die Situation zusätzlich
verschärft.
Es handelt sich dabei aber auch um einen Einflussfaktor, der den Grunde nach
relativ gut beeinflussbar wäre, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Arbeitszufriedenheit und Stabilität des
Teams müssen als Ressource betrachtet
und gefördert werden. Ansonsten liegt hierin ein hohes Risiko für noch weniger steuerbare Kostenentwicklungen.
Insgesamt ergeben sich aus der aktuellen Situation folgende Fragen:
1.
Welche
Faktoren sind insgesamt ursächlich für die Kostenentwicklung?
2.
Kann diese Entwicklung begrenzend beeinflusst oder gesteuert werden? Und wenn ja, wie?
II.
Einflussfaktoren
auf die Kostenentwicklung
Auf
die Entwicklung von Kosten /Leistungskosten
nehmen eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren Einfluss (vgl. Abb.4)
Dabei
ist davon auszugehen, dass
1.
einige
Faktoren aktuell nicht unmittelbar beeinflussbar sind (rot)
2.
einige
Faktoren mittel-/langfristig unter bestimmten Voraussetzungen beeinflusst
werden könnten (orange)
3.
einige plausible Ansatzpunkte und damit Potential bieten, die beschriebene
Kostenentwicklung kurz- bis mittelfristig positiv zu beeinflussen (dunkel-und
hellgrün)
è diese werden nachfolgend herausgegriffen und
mit entsprechenden konzeptionell-strategischen Vorschlägen verbunden
Abb.4
– Einflussfaktoren Kosten HzE -
Jugendamt Stendal
III.
Steuerungsmöglichkeiten
1.
Qualitätssicherung und Effizienz (intern)
|
Maßnahme |
erwartete Wirkung |
geschätzte Kosten |
Umsetzung |
1 |
Personalbemessung
gemäß § 79 Abs.3 SGB
VIII- extern und methodisch prozessbezogen analytisch àSchaffung
einer bedarfsgerechten Personalausstattung - zunächst im Bereich des sozialpäd. Dienstes (ASD);des Pflegekinderdienstes (ggfls. weitere
Aufgabenbereiche wie wirtschaftliche Jugendhilfe) |
eine dem Bedarf entsprechende Zahl an Fachkräften - sinkende
Fallzahlbelastung- damit bessere und effektivere Fallsteuerung --> leistungsbezogene
Kostensenkung kann erwartet werden |
Einmalig: Kosten für Personalbemessung 25.000 - 70.000EUR je nach beauftragtem Umfang
in 2024 ----------------------------------- |
Entscheidung erforderlich |
2 |
Etablierung eines
integrierten Fach- und Finanzcontrollings |
Qualitätssicherung,-steigerung; fachliche Weiterentwicklung von
Leistungen zu angemessenen Kosten; Evaluation von Wirkungen (Zielerreichungen)
der Folge Kostensenkungen im
Einzelfall |
1,0 VzÄ (70.000EUR) |
Entscheidung erforderlich |
3 |
Etablierung einer spezialisierten Fachanwendungsbetreuers im
Fachbereich |
Sicherstellung der permanenten Arbeitsfähigkeit; Unterstützung
der Mitarbeiter; Optimierung der Nutzbarkeit der Software, |
geschätzt 0,75 VzÄ (61.600EUR) |
Entscheidung erforderlich |
4 |
-Unterstützung des Fachpersonals durch Verwaltungspersonal (nach
Personalbemessung -siehe Nr.1) -Betreuung des Behördenpostfachs für das Jugendamt (Jan. bis
Oktober 2023 = 7.800 (!) Vorgänge) |
Entlastung der Fachkräfte von einfachen, wiederkehrenden , aber
zeitraubenden Tätigkeiten; Steigerung der Effizienz der Arbeit der
Fachkräfte; mehr Zeit in der Fallsteuerung--> führt in der Folge durch
bessere Einhaltung von Standards zu
Kostensenkungen im Einzelfall |
geschätzt 2,0 VzÄ (104.000EUR) |
Entscheidung erforderlich |
|
|
|
Gesamt
305.600 EUR |
|
[*§ 79 (3) SGB VIII- „Die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für eine ausreichende Ausstattung der
Jugendämter…einschließlich der Möglichkeit der Nutzung digitaler Geräte zu
sorgen; hierzu gehört auch eine dem Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften. Zur
Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein Verfahren
zur Personalausstattung zu nutzen.“]
2. Verfügbarkeit von Ressourcen
Die nachfolgend genannten Punkte 6 und 7 werden bereits punktuell umgesetzt bzw. befinden sich in der Prüfung der Realisierbarkeit.
Eine verstärkte Umsetzung der Nr. 5 ist erst nach Vorliegen einer Personalbemessung sinnvoll.
|
Maßnahme |
erwartete Wirkung |
Kostenfolgen / |
Umsetzung |
|
Gezielter dem Bedarf folgenden Aufbau/Weiterentwicklung
nichtstationärer |
|
|
|
5 |
*gezielte Aquise neuer Pflegefamilien bei Vorhandensein dafür notwendiger personeller Ressourcen *hier auch Prüfung, ob und inwieweit operative Aufgaben des
Pflegekinderdienstes an Dritte
übertragen werden können |
wenn stationäre Unterbringung wegen fehlener Pflegestellenplätze
erfolgen muss und diese Situation gedreht werden kann, dann pro Kind und
Monat 4-5.000 Euro Kosten weniger |
Personalkostenaufwuchs entsprechend Personalbedarfsbemessung |
Entscheidung erforderlich |
6 |
* punktueller Aufbau weiterer benötigter ambulanter und teilstationärer Kapazitäten |
Reduzierung unangemessener Wartezeiten bei individuellem
Hilfebedarf |
ggfls. Aufwuchs im ambulanten/Bereich -das Delta zwischen ambulanten Kosten eines
Falles und den stationären Kosten entspricht dem Kostensenkungspotential |
erfolgt bereits punktuell, soweit möglich |
7 |
* Aufbau eines Kinderschutzhauses (Arbeitstitel) |
Verfügbarkeit von Inobhutnahmeplätzen garantiert zu klar
definierten Standards und Kosten |
kostenneutral |
wird konzeptionell bereits vorbereitet |
3.
Finanzierung der
Leistungen/Qualitätssicherung (extern)
|
Maßnahme |
erwartete Wirkung |
Kostenfolgen / |
Umsetzung |
8 |
Etablierung eines
integrierten Fach- und Finanzcontrollings (Herstellung von Transparenz über die Fall-und
Ausgabenentwicklung, die Rahmenbedingungen und die
Entscheidungsprozesse; Prüfung der
Standardisierung von Leistungen usw) |
Qualitätssicherung,-steigerung; fachliche Weiterentwicklung von
Leistungen zu angemessenen Kosten; Evaluation von Wirkungen (Zielerreichungen) |
siehe Nr.2 |
Entscheidung erforderlich |
9 |
Umstieg auf modernere Variante der Fachsoftware (OpenWebFM oder mittelfristig
auf Prosoz Neo o.a. und Bereitstellung
eines Controlling-Moduls) |
Abbildung aller Kern-und Teilprozesse in der Fachsoftware
--effizienteres Arbeiten in den Prozessen --kann indirekt zu
Kotensenkungen führen |
Ist bereits im Haushalt veranschlagt |
|
IV.
Schlussfolgerungen
Kennzahlen des Haushaltes oder Kennzahlen aus Vergleichen können Hinweise
für Steuerungsansätze geben; trotzdem sind die Jugendhilfekosten nicht
über betriebswirtschaftliche Kennzahlen steuerbar, sondern allein über die
Prozesse, die hinter den Leistungen stehen. U.a. diese Prozesse machen Jugendhilfe so „teuer“.
Folgerichtig kann der Ansatz nur sein, über die Prozesse
Steuerungsansätze zu suchen und umzusetzen. Mit einem solchen Herangehen waren
andere Jugendämter erfolgreich.
Auch dieser Ansatz kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn die
Rahmenbedingungen so gestaltet/verfügbar sind, dass auch die notwendigen
Ressourcen für die Steuerung vorhanden sind.
Um eine realistische Chance zu schaffen, mittelfristig einen Bruch in der
aktuellen Kostenentwicklung zu erreichen (Ziel: Senkung der Kosten), dürfte es
aus aktueller Sicht alternativlos sein,
Maßnahmen in den drei beschriebenen Bereichen einzuleiten bzw. fortzuführen und
dafür zunächst auch die erforderlichen Mittel in Höhe von 305.000 EUR bereit zu stellen.
V.
Abschließend
auf den Punkt gebracht…
Der Anteil der Aufwendungen für die Heimunterbringung an den
Gesamtaufwendungen des Produktes 3.6.3.30 (Hilfen zur Erziehung,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) beträgt
derzeit 64 %. Dagegen betragen die Aufwendungen für die Unterbringung in
Pflegefamilien nur 8,6 %. Der verbleibende Anteil der Aufwendungen von 27,4%
verteilt sich auf die ambulanten und teilstationären Leistungen sowie die Eingliederungshilfe. Um den gesamtaufwand zu senken muss es auch
Ziel sein, den hohen Anteil der Aufwendungen für die
stationäre Unterbringung zu Gunsten der anderen beiden Leistungsbereiche zu
senken. An diesem Ziel müssen sich die
maßnahmen orientieren.
Eine stationäre Unterbringung im Rahmen der Erziehungshilfen verursacht aktuell Kosten
§
von ca.
6.000 EUR/Monat bei einem täglichen Entgelt von 200,- à 72.000 EUR /Jahr
§
von ca.
7.500 EUR/Monat bei einem täglichen Entgelt von 250,- à 90.000 EUR/Jahr
§
usw.
Am 31.12.2022 befanden 193 junge Menschen in stationärer Unterbringung im Rahmen
einer Hilfe zur Erziehung.
1.
Wenn es
z.B. gelingt bei nur 30 Fällen die
Unterbringungsdauer um einen Monat zu verringern, beutetet das bei 6.000
EUR/Monat ein Kostensenkungspotential von 180.000 EUR und bei 7.500
EUR/Monat wären dies bereits 225.000EUR.
Der entscheidende Schlüssel hierzu liegt im Verlauf des
Hilfeprozesses und seiner Steuerung- anders formuliert, die notwendigen
personellen, zeitlichen und sächlichen Ressourcen müssen dafür verfügbar sein.
2.
Die
monatlichen Kosten für die Unterbringung in einer Pflegestelle liegen 2023
in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und vom Status des
Pflegeverhältnisses zwischen 970 und 1450 EUR.
Wenn also insbesondere für die Unterbringung
kleinerer Kinder ständig ausreichend geprüfte Pflegestellen zur Verfügung
stehen würden, müsste im Einzelfall nicht auf stationäre Unterbringung
ausgewichen werden.
Kostenseitig bedeutet das, dass pro Fall
zwischen 5.000 und 6.000 EUR/Monat weniger ausgegeben werden müssten, wenn in
jedem Bedarfsfall immer auch eine Pflegestelle verfügbar wäre.
Hochgerechnet auf 1 Jahr würden z.B. bei 5 Kindern, die mangels Verfügbarkeit in
einer stationären Einrichtung anstelle
in einer Pflegefamilie versorgt werden,
bei den Heimkosten zwischen 300.000 und 360.000EUR weniger
ausgegeben werden müssen.
Ähnliche Beispiele könnten auch im Vergleich mit verschiedenen ambulanten
Hilfen dargestellt werden.
An den beiden genannten Beispielen wird jedoch bereits deutlich, dass es
naheliegend ist, in die „Stellschrauben zu investieren“, die für die
Hilfeentscheidungen und Hilfesteuerung maßgeblich sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten
für den Landkreis: siehe Sachverhalt |
EUR |
Jährliche
Folgekosten: |
EUR |
Mittel
bereits veranschlagt? |
Nein |
Haushaltsjahr:
2024 ggfl. fortfolgende |
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Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
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