Betreff
Nutzungsentgeltsatzung für das Verwaltungsentgelt im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal
Vorlage
765/2023
Aktenzeichen
765/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Nutzungsentgeltsatzung für das Verwaltungsentgelt im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal.


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) und § 7 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 624) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Kreistag Stendal am 04.05.2023 die Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan beschlossen.

Hiermit wird ab dem 01.09.2023 eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung entsprechend des Gutachtens der Fa. FORPLAN vom 01.03.2023 auf Grund der gestiegenen Einsatzzahlen sichergestellt.

Seitens der Kostenträger des Rettungsdienstes wurde nicht in allen Punkten Benehmen zur Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan erteilt insbesondere der Vorhaltungserweiterung an den folgenden Standorten:

-       Am Standort der Rettungswache Havelberg wird ab 01.09.2023 ein zweiter Rettungstransportwagen (RTW) mit 84 Wochenstunden anstatt des Mehrzweckfahrzeuges (MZF) mit 40 Wochenstunden vorgehalten.

-       Am Standort der Rettungswache Seehausen wird ab 01.09.2023 ein Krankentransportwagen (KTW) mit 58 Wochenstunden vorgehalten. Dieser ist vorübergehend an der Rettungswache Osterburg stationiert, da die Transporte der qualifizierten Patientenbeförderung in der Regel zeitunkritisch sind.

-       Am Standort der Rettungswache Osterburg wird ab 01.09.2023 ein zweiter RTW mit 84 Wochenstunden vorgehalten.

-       Am Standort der Rettungswachen Stendal wurde ab 01.09.2023 die Vorhaltezeit des Mehrzweckfahrzeuges MZF von 64 Wochenstunden auf 168 Wochenstunden erhöht sowie die Vorhaltezeit des dritten RTW von 72 Wochenstunden auf 84 Wochenstunden erhöht.

Ebenfalls wird ein KTW mit 40 Wochenstunden vorgehalten.

-       Am Standort der Rettungswache Tangermünde wird ab 01.09.2023 ein zweiter RTW mit 84 Wochenstunden anstatt des KTW mit 40 Wochenstunden vorgehalten.

-       Am Standort der Rettungswache Tangerhütte wird ab 01.09.2023 ein zweiter RTW mit 84 Wochenstunden vorgehalten.

Im Rahmen der Vorhaltungserweiterung wurden an den Standorten der Rettungswachen Havelberg, Osterburg die Raumkapazitäten durch die Anmietung weiterer Räumlichkeiten erweitert. Weiterhin wurden zur Entlastung der Rettungswache am Nordwall 14 in Stendal Räumlichkeiten im Langen Weg 8 in Stendal zur Nutzung als provisorische Rettungswache Stendal II angemietet.

Hier sind die Mietkosten (Kaltmiete und Betriebskosten) strittig.

Die Rettungswache Tangerhütte befindet sich seit dem 26.09.2023 in der Birkholzer Chaussee 6, 39517 Tangerhütte. Mietkosten fallen in bisheriger Höhe an.

Abrechnungsperiode der Kosten des Rettungsdienstes ist einheitlich das Kalenderjahr. Hieran knüpfen insbesondere die Vorschriften über die Verhandlungen zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern an.

Der Träger des Rettungsdienstes hat, wie die konzessionierten Leistungserbringer, die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes für die jeweils folgende Abrechnungsperiode zu ermitteln.

Die Vereinbarungen sollen bis spätestens 31. August eines jeden Jahres für die nächste Abrechnungsperiode abgeschlossen werden, d.h. die Entgelte sind grundsätzlich im Voraus zu kalkulieren.

Mit der Erhöhung der Vorhaltezeiten zum 01.09.2023 und Erweiterung der Rettungswachen erhöhen sich folglich die Kosten.

Wenn und soweit eine Vereinbarung über die Nutzungsentgelte bis zum 31. August eines jeden Jahres nicht zustande kommt, haben die Leistungserbringer nach § 40 Abs. 1 RettDG LSA ihre Kostenkalkulationen unverzüglich an den Träger des Rettungsdienstes zu übermitteln. Dadurch ist gewährleistet, dass der Landkreis zur weiteren Sicherstellung des Rettungsdienstes die Höhe der Entgelte regeln kann. Die Kostenträger haben in der Entgeltverhandlung am 28.09.2023 angezeigt, dass hinsichtlich der Mehrkosten für die Mietkosten keine Zustimmung erfolgen wird.

Den Kostenträgern ist Gelegenheit zu geben, zur Kostenkalkulation Stellung zu nehmen. Hierzu ist ihnen eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Dies ist mit Anhörung vom 19.10.2023 erfolgt. Die Kostenträger haben in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die Kosten der Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten oder ganzer Rettungswachen auf Grund der Vorhaltungserweiterung nicht durch die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten refinanziert werden würden.

Anschließend hat der Träger des Rettungsdienstes durch Satzung für die Abrechnungsperiode zu beschließen und bekannt zu machen, in welcher Höhe Nutzungsentgelte von den Nutzern erheben werden dürfen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die Entgelthöhe nach abschließender Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt noch ändern kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

0,00 EUR

Jährliche Folgekosten:

0,00 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja / Nein

Haushaltsjahr:

Haushaltsstelle:

Bemerkungen:

Tatsächlich fallen Kosten für den Landkreis Stendal erst an soweit Klage gegen die Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan bzw. gegen die Nutzungsentgeltsatzung eingereicht wird und der Landkreis in einem etwaigen Gerichtsverfahren obliegen würde.


Anlagenverzeichnis:

Nutzungsentgeltsatzung für das Verwaltungsentgelt im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal