Betreff
3. Änderung der Gebührensatzung für die Museen des Landkreises Stendal
Vorlage
775/2023
Aktenzeichen
775/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung des § 3 Punkt 1.1. der Gebührensatzung für die Museen des Landkreises Stendal vom 01.08.2006, zuletzt geändert zum 01.01.2016.

Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft. Die Änderung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Gebührensatzung trat mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.

In Havelberg werden derzeit von anderen Führungsanbietern die Gebühren für Dom- und Stadtführungen angehoben. Da diese Führungen auch zum Angebot des Prignitz-Museums gehören, sollten die Gebühren des Museums entsprechend angepasst werden. Das Museum bietet folgende Führungen an: Dom und Kloster, Stadtführung, Museumsführung, Themenführungen z. B. Jüdische Geschichte, Zar Peter und Pilger.

In der Anlage 2 sind in einer Tabelle die Gebühren für vergleichbare Museen dargestellt und die Führungsgebühr für die Anbieter in der Stadt Havelberg.

Das Prignitz-Museum Havelberg hat eine überregionale Bedeutung. Dementsprechend wurde mit Blick auf das Kloster Jerichow und das Winckelmann-Museum Stendal der Museumseintritt erhöht (Anlage 2).

Die Erhöhung der Gebühren trägt auch zur Konsolidierung des Kreishaushaltes bei.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:              Gebührensatzung der Museen des Landkreises Stendal mit der Änderung des § 3 Punkt 1.1 (Änderung ist in rot dargestellt)

Anlage 2:              Darstellung der Gebühren (alt und neu) des Prignitz-Museums und von vergleichbaren Museen sowie touristischen Anbietern der Stadt Havelberg