2024/25 bis 2028/29 der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Stendal
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
stellt die „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 der Berufsbildenden Schulen des
Landkreises Stendal“ gemäß § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. August 2018 (GVBl. S.
244) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2023 (GVBl. S.
362) in Verbindung mit § 6 der „Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022
und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an
allgemeinbildenden Schulen“ (SEPl-VO 2022) vom 15. Oktober 2020, fest.
Die in der Anlage enthaltene „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 der Berufsbildenden Schulen des
Landkreises Stendal“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Begründung geht aus der
beigefügten Anlage hervor. Die in der Anlage enthaltene „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2024/25
bis 2028/29 der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Stendal“ ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der vorliegende
Schulentwicklungsplan wurde gemäß dem im § 6 SEPl-VO 2022 vorgegebenen
Verfahren aufgestellt, zur Stellungnahme versandt und mit dem Landesschulamt
als Genehmigungsbehörde erörtert.
Der Entwurf wurde weiterhin
den Einheits- und Verbandgemeinden des Landkreises Stendal und den benachbarten
Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie den Eltern- und Schülervertretungen
auf der Ebene des Planungsträgers zur Stellungnahme zugeleitet.
Zudem sind zusätzliche Stellungnahmen
von den Sozialpartnern, den Wirtschaftsverbänden, dem Jobcenter und der
zuständigen Arbeitsagentur eingeholt worden.
Einwände wurden dem
Landkreis Stendal gegenüber nicht geäußert.
Anlagenverzeichnis:
- „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2024/25 bis 2028/29 der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Stendal“