Betreff
Fortschreibung der „Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“
Vorlage
776/2023
Aktenzeichen
776/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt mit der 1. Fortschreibung der „Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte eine Mindestschulgröße von 180 Schülern und eine Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden Schülern.


Sachverhalt:

 

Mit Kreistagsbeschluss vom 09.12.2021 des Kreistages des Landkreises Stendal wurde die „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ mehrheitlich festgestellt.

Diese „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ wurde durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt als Schulbehörde mit Schreiben vom 16.03.2022 bestätigt.

Das Landesschulamt bestätigte zu diesem Zeitpunkt für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte eine Mindestschulgröße von 240 Schülern sowie eine Mindestjahrgangsstärke von 40 neu aufzunehmenden Schülern nach § 11 Abs. 1 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022).

Da sich die Schülerzahlen für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte anders als in der Berechnung der „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ entwickelt haben, wurde mit Datum vom 12.05.2022 ein Antrag beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt zur Reduzierung der Mindestschülerzahl im Rahmen der Daseinsvorsorge nach § 11 Abs. 2 SEPL-VO 2022 gestellt.

Dieser Antrag ist vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 24.06.2022 (Anlage 1) genehmigt worden. Damit wurde für die Gemeinschaftsschule Tangerhütte in der „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ eine Mindestschulgröße von 180 Schülern und eine Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden Schülern genehmigt.

Die Genehmigung des Antrages auf Daseinsvorsorge für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte ist im Rahmen dieser 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Stendal als eine Schule mit der Mindestschulgröße nach § 11 Abs. 2 SEPL-VO 2022 abzubilden und durch den Kreistag des Landkreises Stendal fortzuschreiben, dass heißt, die Mindestschulgröße von 180 Schülern und 30 neu aufzunehmenden Schülern muss durch den Kreistag als Veränderung zur ersten Fassung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung festgestellt werden.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:             Schreiben des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022

Anlage 2:             Schülerzahlentwicklung und Berechnung der Schülerzahlen für die

Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte mit Stand 01.11.2023