Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt mit der 1. Fortschreibung der „Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte eine Mindestschulgröße von 180 Schülern und eine Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden Schülern.
Sachverhalt:
Mit Kreistagsbeschluss vom
09.12.2021 des Kreistages des Landkreises Stendal wurde die „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die
Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ mehrheitlich
festgestellt.
Diese „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die
Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ wurde durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt als
Schulbehörde mit Schreiben vom 16.03.2022 bestätigt.
Das Landesschulamt bestätigte
zu diesem Zeitpunkt für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte
eine Mindestschulgröße von 240 Schülern sowie eine Mindestjahrgangsstärke von
40 neu aufzunehmenden Schülern nach § 11 Abs. 1 der Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von
Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen (SEPL-VO 2022).
Da sich die Schülerzahlen für
die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte anders als in der
Berechnung der „Mittelfristige
Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den
Landkreis Stendal“ entwickelt haben,
wurde mit Datum vom 12.05.2022 ein Antrag beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt
zur Reduzierung der Mindestschülerzahl im Rahmen der Daseinsvorsorge nach § 11
Abs. 2 SEPL-VO 2022 gestellt.
Dieser Antrag ist vom
Landesschulamt Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 24.06.2022 (Anlage 1) genehmigt
worden. Damit wurde für die Gemeinschaftsschule Tangerhütte in der „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die
Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 für den Landkreis Stendal“ eine Mindestschulgröße von 180 Schülern und eine
Mindestjahrgangsstärke von 30 neu aufzunehmenden Schülern genehmigt.
Die Genehmigung des Antrages
auf Daseinsvorsorge für die Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte ist
im Rahmen dieser 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises
Stendal als eine Schule mit der Mindestschulgröße nach § 11 Abs. 2 SEPL-VO 2022
abzubilden und durch den Kreistag des Landkreises Stendal fortzuschreiben, dass
heißt, die Mindestschulgröße von 180 Schülern und 30 neu aufzunehmenden
Schülern muss durch den Kreistag als Veränderung zur ersten Fassung der
mittelfristigen Schulentwicklungsplanung festgestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Schreiben des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2022
Anlage 2: Schülerzahlentwicklung und Berechnung der
Schülerzahlen für die
Gemeinschaftsschule „Wilhelm Wundt“ Tangerhütte mit Stand 01.11.2023