Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis Stendal ab dem 01.01.2024 Mitglied im „Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.“ wird.
Sachverhalt:
Entsprechend § 45 (2) Ziff. 20 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 ist die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht, durch den Kreistag zu beschließen.
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. zählt dazu.
Zwingende Voraussetzung für eine (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist eine Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das heißt, wer in einer Jugendherberge übernachten möchte, muss Mitglied sein.
Die kostengünstigsten Übernachtungen, die Schulen für Klassenfahrten organisieren können, sind in der Regel Übernachtungen in einer Jugendherberge, die gleichzeitig auf Schulen abgestimmte Programme anbieten.
Deshalb sind alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Stendal (8 Sekundarschulen, 2 Gemeinschaftsschulen, 3 Gymnasien, 6 Förderschulen und das Berufsschulzentrum) Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. mit einem jeweiligen Jahresbetrag von 26,00 €.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. des Deutschen Jugendherbergswerkes bietet ab dem 01.01.2024 folgendes an:
1. Der Landkreis Stendal wird für alle Schulen in seiner Trägerschaft für einen Jahresbeitrag
von 26,00 € Mitglied.
2. Die Mitgliedschaft der einzelnen Schulen wird, wenn der Landkreis Mitglied ist,
aufgehoben.
Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 nur noch 26,00 € zu zahlen sind, statt bisher 520,00 €.
Den Schulen bleibt die Möglichkeit der Übernachtung unter den bisherigen Bedingungen erhalten.
Für den Landkreis Stendal ergibt sich eine jährliche Einsparung von 494,00 €.
Die Darstellung im Sachverhalt kann in der Sondervereinbarung zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Landkreis Stendal als Schulträger (Anlage) nachvollzogen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten
für den Landkreis: |
26,00 EUR |
Jährliche
Folgekosten: |
26,00
EUR |
Mittel
bereits veranschlagt? |
Ja / |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
2.4.3.10/542900 |
Bemerkungen: |
Buchungsstelle
Mitgliedsbeiträge |
Anlagenverzeichnis:
Sondervereinbarung zwischen dem Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Landkreis Stendal als Schulträger