Betreff
Berufung des Kreiswahlleiters für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024
Vorlage
779/2023
Aktenzeichen
779/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) beruft der Kreistag

                        Frau Susanne Hoppe

bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode (2024 – 2029) zur Kreiswahlleiterin.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8a KWG LSA sind Wahlorgane der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss. Die Wahlorgane werden vor jeder allgemeinen Neuwahl (9. Juni 2024) und längstens für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretung (2024-2029) bestimmt. Sie üben ihr Amt bis zur Berufung der neuen Wahlorgane aus. In diesem Zeitraum sind sie für alle stattfindenden Kommunalwahlen zuständig.

Gemäß § 9 Abs. 1 KWG LSA ist in den Landkreisen der Landrat Kreiswahlleiter. Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt. Die Vertretung kann einen anderen Beschäftigten des Landkreises zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen.

 

Daher wird Frau Susanne Hoppe für die Berufung als Kreiswahlleiterin vorgeschlagen.