Betreff
Verkehrsüberwachung durch den Landkreis Stendal
Vorlage
054/2009
Aktenzeichen
054/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

 

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.1998 nimmt der Landkreis ab 01.04.1999 die Möglichkeit der  Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften neben der Polizei wahr.

Ziel jeder Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen die Anzahl der Unfälle verringert und die Unfallfolgen gemindert werden.

Dies soll auch in den nächsten Jahren im Zusammenwirken mit der Polizei und der Stadt Stendal fortgesetzt werden. Damit ist es möglich, eine flächendeckende Verkehrsüberwachung im Landkreis zu gewährleisten.

Dadurch ist es z. B. der Polizei möglich, außerhalb geschlossener Ortschaften verstärkt verkehrsüberwachend tätig zu werden.

Die Einsatzorte der 150 Messpunkte des Landkreises befinden sich vor allem an Krankenhäusern, Altenheimen, Schul-, Sport und Freizeiteinrichtungen, Kindereinrichtungen, Bushaltestellen, 30-km/h-Zonen und anderen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen.

Die Fortsetzung der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten entspricht dem Wunsch aller Verwaltungen der Städte und Gemeinden des Landkreises und nicht zuletzt dem der betroffenen Bürger.

 

Da die Verkehrsüberwachung durch den Landkreis keine Pflichtaufgabe ist, ist das Verhältnis von Einnahmen aus den Verwarn- und Bußgeldern und den Kosten für das eingesetzte Personal (1 oder 2 Mitarbeiter entsprechend der ein-oder zweischichtigen Auslastung des Messfahrzeuges und ½ Planstelle bzw. 1 Planstelle für den Innendienst), für das Messfahrzeug, die Filmentwicklung und entsprechende Ersatzbeschaffung und Reparaturen von Bedeutung .

Für die Jahre 2006 bis 2008, bei 2-schichtiger Auslastung des Messfahrzeuges bis 09/08, stehen Einnahmen von 90.000 bis 106.000 Euro Kosten (Personal- und Sachkosten) von 109.000 bis 112.000 Euro gegenüber.

Dies bedeutet ein Defizit von 19.000 bis zu 5.800 Euro im Jahre 2008.

Dabei ist zu beachten, dass die Personalkosten sowohl bei einschichtiger als auch bei zweischichtiger Auslastung des Messfahrzeuge rund 90 % der Gesamtkosten betragen.

Auch im laufenden Haushaltsjahr 2009, bei einschichtiger Auslastung, gehen wir bei Einnahmen von ca. 65.000 Euro und Ausgaben von ca. 71.500 Euro von fehlender Kostendeckung aus.

 

Mit der Umstellung des Verkehrsüberwachungsgerätes auf digitale Fotografie durch die Stadt Stendal zum 01.02.2009 und der damit verbundenen anderen Art der Auswertung der Mess- und Bildergebnisse hat die Stadt die Vereinbarung mit dem Landkreis aus dem Jahr 1998 zur Auswertung der Messergebnisse zum 31.12.2009 gekündigt. Bis Ende 2009 führt die Stadt Stendal die Auswertung für den Landkreis noch fort.

Zum 01.01.2010 wird der Landkreis die Auswertetechnik für die analogen Fotos von der Stadt zur eigenen Nutzung übernehmen. Die entsprechenden Abstimmungen sind getroffen.

Damit kann der Landkreis auch im Jahre 2010 die Verkehrsüberwachung mit analoger Fototechnik in seinem Zuständigkeitsbereich (Städte und Gemeinden des Landkreises ohne die Orte der Stadt Stendal) fortsetzen.

 

Um besseres Bildmaterial zu erhalten, effektiver die Speicherkapazität nutzen zu können und eine schnelle Auswertung vornehmen zu können, ist es sinnvoll und notwendig, das vorhandene Verkehrsradargerät auf digitale Fototechnik umzustellen.Dies hat der Landkreis 2010 vor.

Die Kosten für die Umrüstung belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf ca. 27.000 € (brutto). Gleichzeitig ist zu prüfen, ob der Landkreis sich die entsprechende Software für die digitale Auswertung der Messergebnisse mit Kosten in Höhe von 5.000 € beschafft und die Wartungskosten von ca. 3.600 € trägt oder eine Vereinbarung mit der Stadt Stendal zur gemeinsamen Nutzung der bei der Stadt bereits vorhandenen Auswertetechnik abschließt.

Ein Angebot der Stadt Stendal in Höhe von 0,50 € pro Messfoto liegt dem Landkreis  vor. Bei 5.000 Fotos pro Jahr und einschichtiger Auslastung des Messfahrzeuges sind die Kosten für den Landkreis geringer als bei einer eigenen Auswertung der digitalen Fotos, zumal die personellen Aufwendungen dafür entfallen.

 

Da das Messfahrzeug – VW Golf „Variant“ seit 1998/99 im Einsatz ist und auch 295.000 km zurückgelegt hat, ist auch hier ein Austausch durch ein modernes Messfahrzeug erforderlich.

Mit der Mess- und Fototechnik auch gleichzeitig ein neues Messfahrzeug anzuschaffen, hat auch den Vorteil, dass nur einmal der Einbau der Technik in das Fahrzeug erfolgen muss.