Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Das Deutschlandticket wird in allen öffentlichen straßengebundenen Verkehrsmitteln im Landkreis Stednal ab dem 01.01.2024 bis vorerst 30.04.2024 anerkannt.
2. Der Landrat wird beauftragt, mit dem Genehmigungsinhaber (stendalbus GmbH) die für die Anerkennung des Deutschlandtickets erforderlichen Änderungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages vorzubereiten und durchzuführen.
3. Der Kreistag Stendal entscheidet vor Ablauf des 30.04.2024 über die Fortsetzung der Anerkennung des Deutschlandtickets im Landkreis Stendal.
Sachverhalt:
Der Bund und die Länder hatten sich auf die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen und monatlich kündbaren Deutschlandtickets zum 01.05.2023 verständigt.
Das Deutschlandticket berechtigt zum Fahren im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland und kostet 49,00 EUR pro Monat im Abonnement. Eine Dynamisierung der Ticketpreise ab Mai 2024 ist nicht ausgeschlossen.
Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zu Verfügung, um entstehende Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen. Für das Jahr 2023 wird die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs durch Bund und Länder über eine Nachschusspflicht des Bundes gewährleistet.
Dazu wurde durch das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2023“ erlassen, nach der die Aufgabenträger die Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung für das Jahr 2023 stellen konnten.
Dieser Ausgleich ist an die stendalbus GmbH für die Erfüllung der tariflichen Verpflichtung, das Deutschlandticket anzuerkennen, weiterzureichen.
Bund und Länder haben sich am 06.November 2023 darauf geeinigt, das Deutschlandticket auch in 2024 fortzuführen. Dazu geben der Bund und die Länder jeweils wieder 1,5 Milliarden Euro dazu. Zusätzlich sollen in 2023 nicht verbrauchte Mittel in 2024 zum Ausgleich finanzieller Nachteile durch das Deutschlandticket bei den Verkehrsunternehmen eingesetzt werden können. Welche Mehrkosten tatsächlich anfallen werden, lässt sich aber noch nicht beziffern, nach jetzigem Stand ist aber eine Finanzierung des Mindereinnahmenausgleichs bis 30. April 2024 gesichert.
Am 16. November 2023 wurde im Koordinierungsrat zum Deutschlandticket die Musterrichtlinie für das Jahr 2024 beschlossen. Dort ist unter anderem geregelt, dass für das Jahr 2024 nur eine Steigerungsrate von acht Prozent bei der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen zu Grunde gelegt werden darf, wenn die durchschnittliche prozentuale Tarifanpassung gegenüber dem Jahr 2023 um als 8 Prozent übersteigt.
Die stendalbus GmbH beabsichtigt, für das Jahr 2024 eine durchschnittliche prozentuale Tariferhöhung von 14,83% durchzuführen. Infolgedessen darf bei der Beantragung eines finanziellen Ausgleichs beim Land Sachsen-Anhalt nur eine Steigerungsrate von acht Prozent zu Grunde gelegt werden. Dies führt dazu, dass ein Ausgleich über die Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“ nicht zu 100 Prozent gewährt wird und für 2024 ein Eigenanteil durch den Landkreis Stendal zu tragen ist.
Bei einer Anerkennung des Deutschlandtickets bis zum 30.04.2024 wird der Landkreis Stendal voraussichtlich eigene Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR zusätzlich zur Richtlinie „Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“ zur Verfügung stellen müssen.
Lt. einer Prognose des Verbands der Verkehrsunternehmen (VDV) dürften die Verluste für die Branche dieses Jahr 2,3 Milliarden Euro betragen. Im vollen Jahr 2024 sollen es dann 4,1 Miliarden Euro an Verlusten sein. Bei Zuschüssen von jeweils 3,0 Miliarden Euro für 2023 und 2024 könnte sich in 2024 eine Lücke von 400,0 Millionen Euro ergeben.
Mit dieser Prognose wäre, zusätzlich zu den Regelungen in der Musterrichtlinie, ein Mindereinnahmenausgleich für 2024 nicht vollständig gesichert. Für den Landkreis Stendal würde es bedeuten, dass ggf. Gelder aus dem Landkreishaushalt für die Anerkennung und Ausgabe des Deutschlandtickets dazugegeben werden müssten. Bezogen auf den vorläufigen Schaden für 2023 und unter Berücksichtigung einer Tariffortschreibung in 2024 müsste der Landkreis Stendal nach einer ersten Prognose wahrscheinlich ca. 120,0 TEUR für die Fortführung des Deutschlandtickets 2024 zusätzlich aus Eigenmitteln ausgeben, wenn es für das ganze Jahr 2024 im Landkreis verkauft und anerkannt werden soll.
Lt. Aussage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales ist die Finanzierung des Deutschlandtickets mindestens bis August 2024 gesichert. Diese Aussage wurde allerdings ohne Berücksichtigung der Schülertickets getroffen.
Da die jeweiligen Einnahmeaufteilungsverfahren zum Deutschlandticket noch nicht endgültig geregelt sind und das Jahr 2023 noch nicht abgeschlossen ist, kann nicht genau benannt werden, in welchem Umfang die Zuschüsse des Bundes und der Länder für das Jahr 2024 ausreichend sein werden und wie hoch die Mindereinnahmen durch das Deutschlandticket für den Landkreis Stendal in 2024 sein werden.
Jedoch kann nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen werden, dass ein finanzieller Ausgleich durch Bund und Länder bis 30. April 2024 gesichert ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
40.000,00 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
120.000,00 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
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Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
5.4.7.10.531700 |
Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Musterrichtlinien „Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV 2024“