Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Aufstellung eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes in der Ortschaft Ziegenhagen zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rochau hat beim Landkreis Stendal die Errichtung sowie den Betrieb eines stationären Blitzers in der Ortschaft Ziegenhagen zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beantragt.
Mit Beschluss des Kreistages vom 15.07.1996 sowie Beschluss vom 09.02.2016 nimmt der Landkreis Stendal mit einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät sowie zwei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten in Erxleben die Möglichkeit der Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und deren Ahndung durch Verwarngelder gem. § 16 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 4 a der Verordnung über die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung wahr.
Nunmehr soll ein weiteres stationäres Blitzgerät in der Ortschaft Ziegenhagen errichtet werden. Das aufzustellende Gerät ist geeignet, in beide Fahrtrichtungen zu messen.
Ziel ist die weitere Prävention von Unfällen in diesem Bereich. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verringert und Unfallfolgen vermieden werden.
Durch das Polizeirevier Stendal und den Landkreis Stendal wurden sowohl mit dem Enforcement-Trailer sowie mit dem mobilen Messwagen in diesem Bereich permanent die durchfahrenden Fahrzeuge (Pkw, Lkw und Lastzüge) gezählt.
Da die Verkehrsüberwachung durch die Landkreise geregelt, aber nicht als Pflichtaufgabe festgeschrieben ist, muss die Kostendeckung geklärt sein. Dies soll in Form eines Vertrages zwischen der Gemeinde Rochau und dem Landkreis Stendal geschehen.
Anlagenverzeichnis:
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Öffentlich-rechtlicher
Vertrag über die Errichtung und Finanzierung einer Blitzeranlage
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Kostenkalkulation Blitzer Ziegenhagen