Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
ermächtigt den Landrat, die vorliegende Umstufungsvereinbarung mit dem Land
Sachsen-Anhalt zur vorfristigen Übertragung der Kreisstraße K 1020 von
Seehausen zur B 189 bei Geestgottberg in die Straßenbaulast des Landes
abzuschließen.
Sachverhalt:
Aufstufung der Kreisstraße K 1020 im Bereich Seehausen
über Geestgottberg zur B 189 zur Landesstraße
Laut Planfeststellungsbeschluss zum betreffenden Autobahnabschnitt der A 14 von Seehausen bis Wittenberge soll die Kreisstraße K 1020 mit Ingebrauchnahme der neuen Autobahn vom Knotenpunkt (neuer Kreisverkehr) mit der Landesstraße L 2 am nördlichen Ortsausgang Seehausen bis zur Einmündung in der derzeitige Bundesstraße B 189 unmittelbar vor der Elbquerung mit einer Gesamtlänge von 8.738 m zur Landesstraße L 38 aufgestuft werden.
Die bisherige Bundesstraße B 189 von dieser Einmündung an und weiter über die derzeitige Elbbrücke Richtung Wittenberge wird dann ebenfalls zur L 38.
Die K 1020 verläuft parallel zur Bundesstraße B 189. Auf der Trasse der B 189 wird ein Abschnitt der A 14 errichtet. Die K 1020 soll nach Fertigstellung dieses Autobahnabschnittes zur Landesstraße heraufgestuft werden, damit zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt und dem Mittelzentrum Wittenberge sowie dem Grundzentrum Seehausen eine durchgehende Landesstraßenverbindung besteht.
Begründet durch den ungenügenden Zustand der K 1020 und das Erfordernis, schon während des Baus der A 14 eine funktionierende alternative Straßenverbindung in Nord-Süd-Richtung zur Verfügung zu haben, wurde ein Ausbau der K 1020 beschlossen. Die Gesamtstrecke wurde in 4 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt ist der Kreisverkehr bei Seehausen. Er wurde durch das Land ausgebaut. Der Landkreis hat bereits die Abschnitte 2 und 3 fertiggestellt. Das Land hat diesen Ausbau mit 90 % gefördert.
Im 4. Bauabschnitt von Geestgottberg zur B 189 (unmittelbar vor der alten Elbbrücke) liegt die Brücke über die Bahnstrecke Seehausen – Wittenberge. Das Land sieht die Notwendigkeit eines zügigen Neubaus dieser Brücke. Sie stammt aus dem Jahre 1974. Die Brücke ist tragfähig aber sanierungsbedürftig und aus Sicht einer zukünftigen Landesstraße L 38 nicht breit genug.
Aus der Erkenntnis eines durchzuführenden Brückenneubaus ergeben sich Auswirkungen auf die Trasse (Straßenführung) des 4. Bauabschnittes. Eine neue Brücke würde höher und breiter, die Brückendämme würden verlegt und länger werden – auch könnten in diesem Zusammenhang zwei Kurven neugestaltet werden.
Aus diesem Grund übernimmt das Land übernimmt die K 1020 vorfristig und plant den 4. Bauabschnitt selbst - einschließlich einer neuen Brücke.
Der Landkreis zahlt für die rückständige Unterhaltung, der sich insbesondere aus dem ungenügenden Zustand der Brücke ergibt und die Unterhaltung von Straße und Brücke im Zeitraum der vorfristigen Übertragung, eine Summe von 462.661,67 € an das Land.
Damit sind alle Ansprüche des Landes abgegolten, die sich aus dem ungenügenden Zustandes der Fahrbahn und der Brücke über die Bahnlinie ergeben.
Das Land kann den Straßen- und Brückenneubau nach eigenen Vorstellungen durchführen. Der Landkreis erspart die eigenen personellen und finanziellen Aufwendungen für den auch seitens des Landkreises erforderlichen Brücken- und Straßenneubau.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
462.661,67 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
0 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / Nein |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
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Umstufungsvereinbarung