Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Änderung über die Abfallentsorgung für den Landkreis Stendal in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die geänderte Satzung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.
Sachverhalt:
Die Abfallentsorgungsatzung wurde
auf Grund von Leistungsänderungen und in Hinsicht auf Klarstellungen und
Konkretisierungen redaktionell überarbeitet. Zudem wurden aus rechtlichen und
Erfordernissen der Entsorgungspraxis resultierende Anpassungen vorgenommen.
Alle vorgenommenen Änderungen sind in der Synopse zur
Beschlussvorlage detailliert dargestellt und begründet.
Dazu gehören wesentlich:
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Leistungsanpassung
Hinsichtlich Metall-/Schrottentsorgung Anpassung an die bereits seit 2007 bestehende Entsorgungspraxis. Die Metall-Schrottsammlung über Abrufkarte wurde aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit eingestellt, da vom Bürger zur Abholung bereitgestellter Schrott stetig von unbekannten Dritten entwendet wurde und es somit zu überwiegend „Leerfahrten“ kam. Sofern Entsorgungsbedarf über den Landkreis besteht, erfolgt dies durch Selbstanlieferung an der Annahme- und Umladestation Stendal sowie an den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Gebühr. Mit der so bereits praktizierten Metallschrottentsorgung im Wege des Bringsystems ist der Entsorgungsbedarf im Landkreis Stendal gedeckt. (s. § 10)
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Leistungserweiterung
- Einführung eines zusätzlichen 80-l- Restabfallsackes
Hiermit wird auf die steigende Nachfrage nach größeren als den bereits zur Verfügung stehenden 40-l- Restabfallsäcken reagiert. Der Bedarf begründet sich hauptsächlich aus der Entsorgung von bei Renovierungsarbeiten anfallenden Abfällen (Tapetenreste u.ä.).
- Durch Schwerkraftschlösser verschließbare Abfallbehälter
Aufgrund
zunehmender Fremdentsorgungen über frei
zugängliche Abfallbehälter besteht ein dringlicher Bedarf an verschließbaren Behältern.
Beliebige Behälter können unproblematisch
mit Schwerkraftschlössern nachgerüstet werden. Jeder berechtigte Nutzer erhält
einen Schlüssel. Beim Schüttvorgang öffnet sich der Behälter in der Senkrechten
von allein. Eine zusätzliche Leistung/Aufwand für den Müllwerker entsteht
nicht. Über ein Pilotprojekt im Landkreis Stendal wurden bereits positive
Erfahrungen gesammelt und erhöhte Nachfragen bestätigen den
Verschlussbedarf. (s. § 19 Abs. 1).
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Wichtige redaktionelle Änderungen
Konkretisierung
der Schadensersatzregelung (s. § 19 Abs.4 )
Klarstellung
von Tatbeständen zu Ordnungswidrigkeiten ( s. § 27Aabs.1)
Anlagenverzeichnis:
- Abfallentsorgungssatzung
2. Tabellarische Darstellung der Änderungen (Synopse) einschließlich der Begründung