Betreff
Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung für den Landkreis Stendal (Abfallentsorgungssatzung)
Vorlage
055/2009
Aktenzeichen
055/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung über die Abfallentsorgung für den Landkreis Stendal in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die geänderte Satzung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntgabe in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Satzung außer Kraft.


Sachverhalt:

Die Abfallentsorgungsatzung wurde auf Grund von Leistungsänderungen und in Hinsicht auf Klarstellungen und Konkretisierungen redaktionell überarbeitet. Zudem wurden aus rechtlichen und Erfordernissen der Entsorgungspraxis resultierende Anpassungen vorgenommen.

Alle vorgenommenen Änderungen sind in der Synopse zur Beschlussvorlage detailliert dargestellt und begründet.

 

Dazu gehören wesentlich:

·      Leistungsanpassung

Hinsichtlich Metall-/Schrottentsorgung Anpassung an die bereits seit 2007 bestehende Entsorgungspraxis.  Die Metall-Schrottsammlung über Abrufkarte wurde aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit eingestellt, da  vom Bürger zur Abholung bereitgestellter Schrott stetig von unbekannten Dritten entwendet wurde und es somit zu überwiegend „Leerfahrten“ kam. Sofern Entsorgungsbedarf über den Landkreis besteht, erfolgt dies durch Selbstanlieferung an der Annahme- und Umladestation Stendal sowie an den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Gebühr. Mit der so bereits praktizierten Metallschrottentsorgung im Wege des Bringsystems ist der Entsorgungsbedarf im Landkreis Stendal gedeckt. (s. § 10)

 

·      Leistungserweiterung

-        Einführung eines zusätzlichen 80-l-  Restabfallsackes

Hiermit wird auf die steigende Nachfrage nach größeren als den bereits zur Verfügung stehenden 40-l- Restabfallsäcken reagiert. Der Bedarf begründet sich hauptsächlich aus der Entsorgung von bei Renovierungsarbeiten anfallenden  Abfällen (Tapetenreste u.ä.).

 

-        Durch Schwerkraftschlösser verschließbare Abfallbehälter

Aufgrund zunehmender Fremdentsorgungen über frei  zugängliche Abfallbehälter besteht ein dringlicher  Bedarf an verschließbaren Behältern. Beliebige Behälter  können unproblematisch mit Schwerkraftschlössern nachgerüstet werden. Jeder berechtigte Nutzer erhält einen Schlüssel. Beim Schüttvorgang öffnet sich der Behälter in der Senkrechten von allein. Eine zusätzliche Leistung/Aufwand für den Müllwerker entsteht nicht. Über ein Pilotprojekt im Landkreis Stendal wurden bereits positive Erfahrungen  gesammelt und  erhöhte Nachfragen bestätigen den Verschlussbedarf. (s. § 19 Abs. 1).

 

·      Wichtige redaktionelle Änderungen

Konkretisierung der Schadensersatzregelung (s. § 19 Abs.4 )

Klarstellung von Tatbeständen zu Ordnungswidrigkeiten ( s. § 27Aabs.1)

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Abfallentsorgungssatzung

2.      Tabellarische Darstellung der Änderungen (Synopse) einschließlich der Begründung