Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2024.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal hat gemäß § 100 Abs.
3 - 5 KVG LSA aus den folgenden Gründen ein
Haushaltskonsolidierungskonzept
aufzustellen:
1. Die
Aufwendungen sind nicht durch Erträge entsprechend § 98 Abs. 3 KVG in Planung
und Rechnung ausgeglichen.
2. Es
liegt eine bilanzielle Überschuldung und damit ein Verstoß gegen das
Überschuldungsverbot gemäß § 98 Abs. 5 KVG LSA vor.
3. Der
Landkreis Stendal kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nur durch Überschreiten
der Genehmigungsgrenze des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten gemäß § 110
Abs. 2 KVG LSA nach. Mit dem aufzustellenden Haushaltskonsolidierungskonzept
sind nach § 100 Abs. 3 – 5 KVG LSA Maßnahmen aufzuzeigen, die zur Beseitigung
der genannten Gesetzesverstöße führen.