Beschlussvorschlag:
1. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2024 sollen für die einzelfallbezogenen Leistungen des Angebots der SchreibabyAmbulanz (siehe Anlage) aus Mitteln des Landkreises 2024 bis zu 14.000,00 € eingesetzt werden.
2. Die erforderlichen einzelfallbezogenen Leistungskosten werden durch den Landkreis für Eltern mit Wohnsitz im Landkreis Stendal zu 100 % getragen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal hielt in den vergangenen Jahren Angebote zur Allgemeinen Förderung der Familien gemäß § 16 SGB VIII vor. Die Gesetzmäßigkeit stellt eine Pflichtaufgabe nach § 16 Abs. 1 des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe dar.
Die Vorgaben des § 16 SGB VIII zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie verpflichten den Landkreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung von präventiven, familienunterstützenden und familienentlastenden Angeboten. Die Formate der Angebote sind informierend, aufklärend, übend und entlastend.
Das Angebot der SchreibabyAmbulanz wird seit 2014 durch Mittel des Landkreises Stendal finanziert. Zwischen den Jahren 2015 und 2023 wurde die Finanzierung auch teilweise anteilig über die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen getragen. Im Jahr 2024 ist eine anteilige Finanzierung durch die Frühen Hilfen nicht mehr möglich. Dies hängt ebenfalls mit einer finanziellen Kürzung der Mittel im Bereich der Frühen Hilfen zusammen.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das
Angebot der SchreiBabyAmbulanz durch Familien und Eltern in verschiedenen
Notlagen, sowohl in der Schwangerschaft als auch nach Geburt gut angenommen
wurde. Die Zielgruppe bezieht sich auf schwangere Frauen und Eltern mit Kindern
von 0-3 Jahren.
Im Jahr 2023 (bis August) haben 18 Familien das Angebot der SchreibabyAmbulanz
Stendal in Anspruch genommen. Für Familien innerhalb des Landkreises Stendal
ist das Angebot kostenfrei. Für den Landkreis Stendal ist die
SchreiBabyAmbulanz am Standort Stendal ein großer Mehrwert. Wichtige Themen der
Eltern im Jahr 2023 waren unter anderem: Schlaf-Fütter- und
Schreiproblematiken, Umgang mit Regulationsstörungen, Unsicherheiten im Umgang
und Handling mit dem Säugling oder auch Mütter mit traumatischen
Geburtserlebnissen.
Im Durchschnitt sind pro Familie maximal 10 Grundsitzungen vorgesehen. Diese
Anzahl an Grundsitzungen wird benötigt, um eine stabile Mutter-Kind-Beziehung
aufzubauen. Andernfalls können erneute Krisen entstehen, welche mit dem Hemmnis
der Bewältigung einhergehen. Nach den 10 Grundsitzungen soll i.d.R. in
weiterführende Angebote z.B. der Frühen Hilfen vermittelt werden.
Diese Hilfeform hat sich in den vergangenen Jahren im Landkreis Stendal etabliert und bewährt. Seit 2019 wird die qualitative Ausrichtung des Angebotes regelmäßig mittels Fragebögen evaluiert.
Eine Fortführung des Angebots im Jahr 2024 und damit die Sicherstellung der Finanzierung sollte weiterhin im Interesse des Landkreises liegen. Dieses Angebot stellt ebenfalls einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der Allgemeinen Förderung der Familien innerhalb des § 16 SGB VIII dar. Die Zielgruppe symbolisiert jedoch auch einen starken Bezug zum Bereich der „Frühen Hilfen“.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
14.000 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
3.6.3.20.533100 |
Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
- 16.09.2023: Antrag auf Fortsetzung der Krisenbegleitung durch die SchreiBabyAmbulanz Stendal im Jahr 2024