Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Angebot „Familienpaten“ für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplans in einer Höhe von bis zu 14.000 € durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des § 16 SGB VIII gefördert.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal hielt in den vergangenen Jahren Angebote zur Allgemeinen Förderung der Familien gemäß § 16 SGB VIII vor. Die Gesetzmäßigkeit stellt eine Pflichtaufgabe nach § 16 Abs. 1 des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe dar.
Das Angebot „Familienpaten“ wurde 2012 zunächst durch die
Freiwilligen-Agentur Altmark e.V. mit Förderung durch das Ministerium für
Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt im Landkreis Stendal initiiert. Es wurde zu
dem vergangenen Zeitpunkt ein erster Ausbildungszyklus für die zukünftigen
ehrenamtlichen Familienpatinnen und Familienpaten durchgeführt. Zwischen den
Jahren 2013 und 2022 lag die Trägerschaft der Familienpaten beim KinderStärken
e.V. Zum 01.01.2023 übernahm die SozialStärken gGmbH („Tochtergesellschaft“ des
KinderStärken e.V.) die Trägerschaft des Angebotes „Familienpatenschaften im
Landkreis Stendal“. Die Expertise und langjährige Erfahrung in der Koordination
bleiben somit erhalten.
Zu Beginn des Projektes war der Einsatz der Familienpaten überwiegend auf das
Stadtgebiet Stendal beschränkt. Seit einigen Jahren arbeiten die ehrenamtlichen
Familienpaten auch in den Sozialräumen Seehausen, Osterburg und Tangerhütte.
Familienpaten stellen auf ehrenamtlicher Basis eine niedrigschwellige Unterstützung für Familien dar. Sie entlasten die Familien im Landkreis Stendal durch kleine Hausbesuche, Freizeitaktivitäten mit den Kindern, Gespräche, Begleitung zu Elternabenden oder zu Behörden. Zur Zielgruppe gehören insbesondere Familien mit allgemeinem Unterstützungsbedarf, wie z.B. alleinerziehende Elternteile, kinderreiche Familien, Familien ohne Großeltern in der Umgebung, geflüchtete Familien oder Eltern mit einer Mehrlingsgeburt. Familienpaten helfen bei der Bewältigung verschiedener Alltagssituationen sowie beim Übergang in die Elternschaft – verbunden mit dem Erlernen der Elternrolle. Des Weiteren sind sie qualifiziert, den Familien Möglichkeiten zur Selbsthilfe aufzuzeigen. Die Ehrenamtlichen ersetzen nicht die „professionellen“ Helfer im System der Kinder- und Jugendhilfe. Die Grenze der Familienpaten setzt an der Notwendigkeit professioneller Hilfe an.
Im November 2023 fand eine Dankesveranstaltung „10 Jahre Familienpatenschaften im Landkreis Stendal“ statt. Diese Veranstaltung richtete sich an die ehrenamtlichen Familienpaten, welche bereits seit mehreren Jahren oder auch erst seit kurzer Zeit Patenschaften für Familien im Landkreis übernommen haben.
Im Jahr 2023 (bis September) wurden 26 Familien mit 71 Kindern durch 37 Familienpaten in Stendal, Tangerhütte, Seehausen und Osterburg begleitet. Im Gegensatz zum Jahr 2022 ist im Jahr 2023 ein Rückgang an Familienpaten und Familien zu verzeichnen. Die aktuelle gesellschaftliche Situation stellt eine Schwierigkeit dar, weitere Familienpaten zu akquirieren. Durch den Rückgang der Familienpaten können demzufolge leider weniger Familien betreut und begleitet werden. Nach wie vor sollte das Angebot der Familienpatenschaften im ländlichen Sozialraum weiter stabilisiert und ausgebaut werden. Damit die Familien mit Unterstützungsbedarfen die Möglichkeit haben, dieses Angebot wahrzunehmen, sollte möglichst daran gearbeitet werden, auch in den Sozialräumen Havelberg und Bismark Familienpatennetzwerke aufzubauen.
Eine Fortführung des Angebots im Jahr 2024 und damit die Sicherstellung der Finanzierung sollte weiterhin im Interesse des Landkreises liegen. Dieses Projekt stellt einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der Allgemeinen Förderung der Familien innerhalb des § 16 SGB VIII dar. Im Bereich der „Frühen Hilfen“ sollten die Familienpaten ebenfalls ein ergänzender Baustein sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
14.000 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
3.6.3.20.533100 |
Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
- 26.10.2023: Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Projekt „Familienpatenschaften im Landkreis Stendal“ vom 01.01.2024 bis 31.12.2024