Betreff
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
802/2024
Aktenzeichen
802/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt aus den zur Verfügung stehenden HH-Mitteln den anteiligen Mitteleinsatz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2024 in der angesetzten Höhe von 752.900 Euro gemäß der Anlage 1, vorbehaltlich der Bereitstellung der veranschlagten Mittel und des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

 

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für eigene Maßnahmen des Jugendamtes und für Projekte, Maßnahmen und Angebote nach §§ 11 bis 13 SGB VIII entsprechend der Förderrichtlinie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

Durch Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 04.01.2024 erhält der Landkreis Stendal gemäß § 31 KJHG-LSA Zuweisungen in Höhe von 467.080,74 durch das Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024.

Die Haushaltsplanung erfolgte auf der Grundlage des nachträglich geänderten Vorjahresansatzes infolge der Einführung des Flächenfaktors. Zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wurden somit 752.900 Euro veranschlagt. Diese setzen sich mit 62,03 v. H. (467.080,74 Euro) aus Landesmitteln und mit 37,97 v. H. (285.819,26 Euro) aus Landkreismitteln zusammen.

Dieser Betrag ist für Ausgaben in folgenden Produkten/Haushaltsstellen vorgesehen:

1.

Zuwendung für Jugendarbeit an Gemeinden:

3.6.2.10.531200  

258.895 Euro

2.

Zuwendung für Jugendarbeit an übrige Bereiche:

3.6.2.10.531802 

 118.352 Euro

3.

Übernahme Teilnehmerbeiträge zu Ferienfreizeiten:

3.6.2.10.533100  

6.200 Euro

4.

Zuwendung für Jugendsozialarbeit, erzieherischen
Kinder-und Jugendschutz an Gemeinden:                         

3.6.3.10.531200 

29.588 Euro

5.

Zuwendung für Jugendsozialarbeit, erzieherischen
Kinder-und Jugendschutz an übrige Bereiche:

3.6.3.10.531800 

332.865 Euro

6

Geschäftsaufwendungen Jugendschutz

3.6.3.10.543100

7.000 Euro


Alle sind gegenseitig deckungsfähig.

Ein Abgleich zwischen Haushaltsansatz (752.900 Euro) und Planungsansatz (597.488,10 Euro) ergibt in diesem Jahr zunächst eine theoretische Überdeckung in Höhe von 55.411,90 Euro.

Der Grund für diese Überdeckung ist der erhöhte Zuweisungsbetrag des Landes an den Landkreis Stendal. Mit Einführung des so genannten Flächenfaktors (erstmals 2023) erhält der Landkreis Stendal ca. 60.000 Euro mehr im Jahr, so auch 2024.

Parallel dazu liegen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 59.671,90 Euro bei den Personalausgaben für die mobile Jugendarbeit (Anlage 2).

Gemäß Ziffer 12.2 der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gewährt der Landkreis Stendal im Rahmen der mobilen Kinder- und Jugendarbeit Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 90 v.H., höchstens jedoch 9.000 Euro pro Jahr und Personalkosten bis zu 70 v.H., höchstens jedoch bis zu 1.870 Euro/Monat je festangestellter Fachkraft.

Im Zuge von Tariferhöhungen in den letzten Jahren wurde der Deckelungsbetrag von 1.870 Euro/Monat (entspricht 22.440 Euro/Jahr) bei den Personalkosten überschritten.

Den zunächst, meist geringen, Differenzbetrag trugen bis zum Jahr 2022 die Gemeinden, in denen die Kinder- und Jugendarbeit stattfand.

Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.12.2022 (DS 590/2022) wurde die Deckelung abgeschafft. Seitdem teilen sich die jeweilige Gemeinde und der Landkreis die Mehrkosten paritätisch. Der Anteil der gestiegenen Mehrkosten beträgt für den Landkreis Stendal 59.671,90 EUR. Eine entsprechende Steigerung auf Basis des Vorjahres war hier bereits eingeplant, so dass die Mehreinnahmen infolge der Einführung des Flächenfaktors nicht durch diese Personalmehrkosten aufgebraucht werden.

Im Haushaltsjahr 2023 diente die erhöhte Zuweisung infolge der Einführung des Flächenfaktors der weiteren Entlastung der ko-finanzierenden Gemeinden bei der Personalkostenförderung (vgl. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2023; DS 718/2023).

Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes sollte dieses Verfahren auch im Haushaltsjahr 2024 so Anwendung finden, bevor ab dem Jahr 2025 eine geänderte Förderrichtlinie greift. Diese wird zurzeit durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorbereitet.

Alternativ liegen für die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel 2 Förderanträge vor:

1.    Antrag des Kreis-Kinder- und Jugendring Stendal e.V. vom 30.10.2023, konkretisiert am 15.12.2023 über 35.750 Euro (32.750 Euro bei Anrechnung der bisherigen jährlichen Förderung des KKJR über 3.000 Euro) (Anlage 8) und

2.    Antrag des Vereins Lebendige Steine e.V. vom 30.10.2023 über 22.500 Euro (Anlage 9)

Der größte Teil der Gesamtmittel, nämlich 668.842,10 Euro, ist zur Deckung der geschlossenen Verträge mit den Trägern der Freizeiteinrichtungen, der mobilen Kinder- und Jugendarbeit in den Planungsräumen und vier Projekten und Maßnahmen in Regelförderung gebunden (siehe hierzu Anlage 1, Ziffer 1, 2 und 3; im Einzelnen Anlagen 3, 5, 6 und 7).

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 28.646,00 Euro sind für präventiven Jugendschutz, Erstellung der Jugendleitercard, Sach- und Materialkostenförderung von Jugendräumen (Anlage 4), Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsmaßnahmen, Internationale Jugendbegegnung und Einzelbeihilfen vorgesehen (Ziffer 4, 5, 7 und 9 der Anlage 1).

Alle Kommunen, in denen 2017 die mobile Kinder- und Jugendarbeit in der neuen Form eingerichtet und durch Verträge gesichert wurde, sind weiterhin bereit zur Mitfinanzierung und geben positive Rückmeldungen zu dieser Angebotsform.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage 1 zu fördern.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

285.819,26 EUR

Jährliche Folgekosten:

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2024

Haushaltsstelle:

3.6.2.10.531200

3.6.2.10.531802

3.6.2.10.533100

3.6.3.10.531200

3.6.3.10.531800

3.6.3.10.543100

Bemerkungen:

Die Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:         Gesamtübersicht zum Haushalt 2024

Anlage 2:         Mehrausgaben bei der mobilen Kinder- und Jugendarbeit

Anlage 3:         Übersicht der Verträge Jugendfreizeithäusern

Anlage 4:         Zuwendungen für Betriebs-, Sach- und Honorarkosten

Anlage 5:         Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit in der

                        Regelförderung

Anlage 6:         Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in der

                        Regelförderung

Anlage 7:         Zuwendungen für mobile Jugendarbeit in den Planungsräumen

Anlage 8:         Antrag des Kreis-Kinder- und Jugendrings auf zusätzliche Förderung

Anlage 9:         Antrag des Vereins Lebendige Steine e.V. auf zusätzliche Förderung