Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt aus den zur Verfügung stehenden HH-Mitteln den
anteiligen Mitteleinsatz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr
2024 in der angesetzten Höhe von 752.900 Euro gemäß der Anlage 1, vorbehaltlich
der Bereitstellung der veranschlagten Mittel und des Vorliegens der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sollten
die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft
werden, sind diese für eigene Maßnahmen des Jugendamtes und für Projekte,
Maßnahmen und Angebote nach §§ 11 bis 13 SGB VIII entsprechend der
Förderrichtlinie für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitzustellen.
Sachverhalt:
Durch Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom
04.01.2024 erhält der Landkreis Stendal gemäß § 31 KJHG-LSA Zuweisungen in Höhe
von 467.080,74 durch das Land Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024.
Die Haushaltsplanung erfolgte auf der
Grundlage des nachträglich
geänderten Vorjahresansatzes infolge der Einführung des Flächenfaktors. Zur
Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wurden somit 752.900 Euro veranschlagt. Diese setzen sich mit
62,03 v. H. (467.080,74 Euro)
aus Landesmitteln und mit 37,97 v. H. (285.819,26 Euro) aus Landkreismitteln
zusammen.
Dieser Betrag ist für Ausgaben in folgenden Produkten/Haushaltsstellen
vorgesehen:
1. |
Zuwendung
für Jugendarbeit an Gemeinden: |
3.6.2.10.531200 |
258.895 Euro |
2. |
Zuwendung
für Jugendarbeit an übrige Bereiche: |
3.6.2.10.531802 |
118.352 Euro |
3. |
Übernahme
Teilnehmerbeiträge zu Ferienfreizeiten: |
3.6.2.10.533100 |
6.200 Euro |
4. |
Zuwendung
für Jugendsozialarbeit, erzieherischen |
3.6.3.10.531200
|
29.588 Euro |
5. |
Zuwendung
für Jugendsozialarbeit, erzieherischen |
3.6.3.10.531800 |
332.865 Euro |
6 |
Geschäftsaufwendungen
Jugendschutz |
3.6.3.10.543100 |
7.000 Euro |
Alle sind gegenseitig deckungsfähig.
Ein Abgleich zwischen Haushaltsansatz (752.900 Euro) und Planungsansatz
(597.488,10 Euro) ergibt in diesem Jahr zunächst eine theoretische Überdeckung
in Höhe von 55.411,90 Euro.
Der Grund für diese Überdeckung ist der erhöhte Zuweisungsbetrag des
Landes an den Landkreis Stendal. Mit Einführung des so genannten Flächenfaktors
(erstmals 2023) erhält der Landkreis Stendal ca. 60.000 Euro mehr im Jahr, so
auch 2024.
Parallel dazu liegen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 59.671,90 Euro
bei den Personalausgaben für die mobile Jugendarbeit (Anlage 2).
Gemäß Ziffer 12.2 der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
gewährt der Landkreis Stendal im Rahmen der mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Betriebs-, Sach- und Honorarkosten bis zu 90 v.H., höchstens jedoch 9.000 Euro
pro Jahr und Personalkosten bis zu 70 v.H., höchstens jedoch bis zu 1.870
Euro/Monat je festangestellter Fachkraft.
Im Zuge von Tariferhöhungen in den letzten Jahren wurde der
Deckelungsbetrag von 1.870 Euro/Monat (entspricht 22.440 Euro/Jahr) bei den
Personalkosten überschritten.
Den zunächst, meist geringen, Differenzbetrag trugen bis zum Jahr 2022
die Gemeinden, in denen die Kinder- und Jugendarbeit stattfand.
Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 13.12.2022 (DS 590/2022)
wurde die Deckelung abgeschafft. Seitdem teilen sich die jeweilige Gemeinde und
der Landkreis die Mehrkosten paritätisch. Der Anteil der gestiegenen Mehrkosten
beträgt für den Landkreis Stendal 59.671,90 EUR. Eine entsprechende Steigerung
auf Basis des Vorjahres war hier bereits eingeplant, so dass die Mehreinnahmen
infolge der Einführung des Flächenfaktors nicht durch diese Personalmehrkosten
aufgebraucht werden.
Im Haushaltsjahr 2023 diente die erhöhte Zuweisung infolge der
Einführung des Flächenfaktors der weiteren Entlastung der ko-finanzierenden
Gemeinden bei der Personalkostenförderung (vgl. Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2023; DS 718/2023).
Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes sollte dieses Verfahren auch im
Haushaltsjahr 2024 so Anwendung finden, bevor ab dem Jahr 2025 eine geänderte
Förderrichtlinie greift. Diese wird zurzeit durch den Unterausschuss
Jugendhilfeplanung vorbereitet.
Alternativ liegen für die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel 2
Förderanträge vor:
1. Antrag des Kreis-Kinder- und Jugendring
Stendal e.V. vom 30.10.2023, konkretisiert am 15.12.2023 über 35.750 Euro (32.750 Euro bei Anrechnung der
bisherigen jährlichen Förderung des KKJR über 3.000 Euro) (Anlage 8) und
2. Antrag des Vereins Lebendige Steine e.V. vom
30.10.2023 über 22.500 Euro (Anlage 9)
Der größte Teil der Gesamtmittel, nämlich 668.842,10 Euro, ist zur
Deckung der geschlossenen Verträge mit den Trägern der Freizeiteinrichtungen,
der mobilen Kinder- und Jugendarbeit in den Planungsräumen und vier Projekten
und Maßnahmen in Regelförderung gebunden (siehe hierzu Anlage 1, Ziffer 1, 2
und 3; im Einzelnen Anlagen 3, 5, 6 und 7).
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 28.646,00 Euro sind für präventiven
Jugendschutz, Erstellung der Jugendleitercard, Sach- und
Materialkostenförderung von Jugendräumen (Anlage 4), Freizeitmaßnahmen,
Jugendbildungsmaßnahmen, Internationale Jugendbegegnung und Einzelbeihilfen
vorgesehen (Ziffer 4, 5, 7 und 9 der Anlage 1).
Alle Kommunen, in denen 2017 die mobile Kinder- und Jugendarbeit in der
neuen Form eingerichtet und durch Verträge gesichert wurde, sind weiterhin
bereit zur Mitfinanzierung und geben positive Rückmeldungen zu dieser
Angebotsform.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlage 1 zu fördern.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten für den
Landkreis: |
285.819,26 EUR |
Jährliche
Folgekosten: |
|
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
3.6.2.10.531200 3.6.2.10.531802 3.6.2.10.533100 3.6.3.10.531200 3.6.3.10.531800 3.6.3.10.543100
|
Bemerkungen: |
Die
Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig. |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Gesamtübersicht zum Haushalt 2024
Anlage 2: Mehrausgaben bei der mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Anlage 3: Übersicht der Verträge Jugendfreizeithäusern
Anlage 4: Zuwendungen für Betriebs-, Sach- und Honorarkosten
Anlage 5: Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendarbeit in der
Regelförderung
Anlage 6: Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit in der
Regelförderung
Anlage 7: Zuwendungen für mobile Jugendarbeit in den Planungsräumen
Anlage 8: Antrag des Kreis-Kinder- und Jugendrings auf zusätzliche Förderung
Anlage 9: Antrag des Vereins Lebendige Steine e.V. auf zusätzliche Förderung