Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die durch die Mercer Stendal GmbH dem Landkreis
Stendal zweckgebunden zur Durchführung einer Kinderferienfreizeit im Sommer 2024
voraussichtlich zur Verfügung gestellte Spende in Höhe ca.9.000 Euro +/- Euro anzunehmen.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung des Landkreises Stendal in der aktuellen Fassung entscheidet
der Kreistag über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen ab einer Wertgrenze von mehr als 5000,00 Euro gemäß § 99
Abs. 6 KVG LSA.
Die Mercer
Stendal GmbH beabsichtigt, dem Landkreis im Jahr 2024 zur Durchführung einer
Kinderferienfreizeit für benachteiligte Kinder eine zweckgebundene Spende in Höhe
von ca. 9.000 Euro (+/-)* zur Verfügung stellen.
Die Spende liegt über der in der
Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Somit ist die Entscheidung über die
Annahme durch den Kreistag Stendal zu treffen.
Nach § 99 Abs. 6
Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) darf die Kommune zur Erfüllung einzelner
Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen.
Bei der
Kinderferienfreizeit handelt es sich gemäß § 4 KVG um eine Aufgabe des
Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im eigenen
Wirkungskreis.
Die Durchführung
der Maßnahme dient der Erfüllung von Aufgaben nach den §§ 1 und 11
Sozialgesetzbuch VIII.
*ergänzende
Hinweise:
- Der exakte Betrag steht erst nach Durchführung und Abrechnung der
Maßnahme im 3. Quartal 2024fest.
- Zur Information: Der Endbetrag der zweckgebundenen Spende in 2023 betrug
nach Durchführung der Ferienfreizeit 6.573,91 Euro.