Betreff
1. Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark
Vorlage
811/2024
Aktenzeichen
811/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die erste Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark.


Sachverhalt:

Aufgrund des § 45 Abs. 2 Punkt 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), i. V. m. § 40 Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012 (GVBl. LSA S. 624), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2021 (GVBl.LSA S. 586), i. V. m. §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712), hat der Kreistag des Landkreises Stendal in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark beschlossen.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark hat mit Schreiben vom 20.11.2023 korrigierte Entgeltkalkulationen für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 eingereicht, die in der Kürze der Zeit bis zum Beschluss des Kreistages am 07.12.2023 nicht abschließend geprüft werden konnten.

Hierzu wurde den Kostenträgern erneut mit Schreiben vom 28.11.2023 Gelegenheit gegeben, zur Kostenkalkulation Stellung zu nehmen. Nach dem RettDG LSA ist ihnen eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Die Kostenträger haben in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass Sie die Kosten der Vorhaltungserweiterung weiterhin zurückweisen.

Der Leistungserbringer hat zuletzt mit Schreiben vom 12.01.2023 erforderliche Nachweise zur Prüfung vorlegt. Anschließend hat der Träger des Rettungsdienstes diese gesichtet, sodass sich das Nutzungsentgelt für den Rettungstransportwagen (RTW) von 1.062,00 Euro auf 1.172,80 Euro je Einsatz erhöht. Die Nutzungsentgelte für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und den Krankentransportwagen (KTW) bleiben unverändert.

Die erste Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark für die Zeit ab 01.03.2024 ist durch den Träger zu beschließen und bekannt zu machen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die Entgelthöhe nach abschließender Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt noch ändern kann.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

0,00 EUR

Jährliche Folgekosten:

0,00 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja / Nein

Haushaltsjahr:

Haushaltsstelle:

Bemerkungen:

Tatsächlich fallen Kosten für den Landkreis Stendal erst an soweit Klage gegen die Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan bzw. gegen die Nutzungsentgeltsatzung eingereicht wird und der Landkreis in einem etwaigen Gerichtsverfahren obliegen würde.


Anlagenverzeichnis:

Erste Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark