Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die erste Änderungssatzung
zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen
Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im
Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den
Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark.
Sachverhalt:
Aufgrund des § 45 Abs. 2 Punkt 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA
S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209), i. V. m. § 40
Abs. 1 des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012
(GVBl. LSA S. 624), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2021 (GVBl.LSA S.
586), i. V. m. §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA
S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBl.
LSA S. 712), hat der Kreistag des Landkreises Stendal in seiner Sitzung am
07.12.2023 die Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des
bodengebundenen Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im
Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den
Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark
beschlossen.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband
Altmark hat mit Schreiben vom 20.11.2023 korrigierte Entgeltkalkulationen für
den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 eingereicht, die in der Kürze der
Zeit bis zum Beschluss des Kreistages am 07.12.2023 nicht abschließend geprüft
werden konnten.
Hierzu wurde den Kostenträgern erneut mit Schreiben
vom 28.11.2023 Gelegenheit gegeben, zur Kostenkalkulation
Stellung zu nehmen. Nach dem RettDG LSA ist ihnen eine Frist von zwei Wochen zu
setzen. Die Kostenträger haben in Ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass Sie die
Kosten der Vorhaltungserweiterung weiterhin zurückweisen.
Der
Leistungserbringer hat zuletzt mit Schreiben vom 12.01.2023 erforderliche
Nachweise zur Prüfung vorlegt. Anschließend hat der Träger des Rettungsdienstes
diese gesichtet, sodass sich das Nutzungsentgelt für den Rettungstransportwagen
(RTW) von 1.062,00 Euro auf 1.172,80 Euro je Einsatz erhöht. Die
Nutzungsentgelte für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und den
Krankentransportwagen (KTW) bleiben unverändert.
Die erste
Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung für die Inanspruchnahme des bodengebundenen
Rettungsdienstes und der qualifizierten Patientenbeförderung im
Rettungsdienstbereich des Landkreises Stendal im Los 1 für den
Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Altmark für
die Zeit ab 01.03.2024 ist durch den Träger zu beschließen und bekannt
zu machen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die
Entgelthöhe nach abschließender Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt noch
ändern kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
0,00 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
0,00 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / Nein |
Haushaltsjahr: |
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Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
Tatsächlich fallen Kosten
für den Landkreis Stendal erst an soweit Klage gegen die Satzung zum
Rettungsdienstbereichsplan bzw. gegen die Nutzungsentgeltsatzung eingereicht
wird und der Landkreis in einem etwaigen Gerichtsverfahren obliegen würde.
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Anlagenverzeichnis:
Erste Änderungssatzung zur Nutzungsentgeltsatzung
für die Inanspruchnahme des bodengebundenen Rettungsdienstes und der
qualifizierten Patientenbeförderung im Rettungsdienstbereich des Landkreises
Stendal im Los 1 für den Leistungserbringer die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Altmark