Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt gem. § 16 Abs. 3 BrSchG LSA i. d. a. F. die unter 1 und 2 genannten Personen:
1)
Kreisbrandmeister
des Landkreises Stendal – Herr René Tangelmann
2)
Stellvertretener
Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal - Herr Armin Vinzelberg
Stellvertretener Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal - Herr Steffen Buddy
für den Zeitraum vom 01.07.2024 - 30.06.2030 als Ehrenbeamte des Landkreises Stendal zu berufen.
Sachverhalt:
Gemäß § 16 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108), ist der Kreisbrandmeister und die stellvertretenden Kreisbrandmeister auf Vorschlag der Einheits- und Verbandsgemeindewehrleiter für die Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamte des Landkreises zu berufen.
Die Neuberufung des Kreisbrandmeisters, sowie der stellvertretenden Kreisbrandmeister zum 01. Juli 2024 ist erforderlich, da die Amtszeit der bisherigen Ehrenbeamten des Landkreises (Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter I - IV) am 30. Juni 2024 endet.
Mit Festigung der Feuerwehrstrukturen in den Einheits- und Verbandsgemeinden, haben sich die Stadt- und Verbandsgemeindewehrleiter, einstimmig für eine Einheitsstruktur mit einem Kreisbrandmeister und zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern gem. § 16 abs. 1 Satz 4 BrSchG ausgesprochen.
Die Stadt- und Verbandsgemeindewehrleiter hatten bis zum 24.01.2024 die Gelegenheit, dem Landkreis Stendal, Vorschläge zur Neubesetzung der Funktionen Kreisbrandmeister und der stellvertretenden Kreisbrandmeister zu unterbreiten. Beim Landkreis wurden fristgerecht die nachfolgend genannten Vorschläge schriftlich eingereicht:
Vorschlag - Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal
• Herrn René Tangelmann (geb. am 18.09.1986),
wohnhaft in 39590 Tangermünde. Theodor-Fontanestraße 20
Vorschlag - Stellv. Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal
• Herrn Armin Vinzelberg (geb. am 13.09.1970),
wohnhaft in 39606 Altmärkische Höhe OT Bretsch, Dorfstraße 40.
Vorschlag - Stellv. Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal
• Herrn Steffen Buddy (geb. am 21.08.1978),
wohnhaft in 39590 Tangermünde, Carlbauer Straße 94
Die Voraussetzungen zur Ausübung der Funktionen, gemäß der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt (LVO-FF-LSA) vom 23. September 2005, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445), wurden durch den Landkreis geprüft und zugelassen.
Durch den Landrat Herrn Puhlmann wurden im Rahmen der zurückliegenden Dienstberatung des Kreisbrandmeisters mit den Stadt- und Verbandsgemeindewehrleitern am 24.01.2024 die Vorschläge vorgestellt. Die anwesenden Stadt- und Verbandsgemeindewehrleiter stimmten einstimmig den Vorschlägen zur Berufung zu.
1.
Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal – Herr René Tangelmann
2.
Stellv. Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal - Herr Armin Vinzelberg
Stellv. Kreisbrandmeister des Landkreises Stendal - Herr Steffen Buddy
Die Vorgeschlagenen erklärten sich bereit, die Funktionen als Ehrenbeamte im Landkreis Stendal zu übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
ca. 12.000 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
ca. 12.000 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
1.2.6.10. - 542100 |
Bemerkungen: |
Anpassung der Satzung zur
Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und
Katastrophenschutz im Landkreis Stendal ist noch erforderlich. |