Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Stendal beschließt gemäß § 69 Abs. 1 und 2 Satz 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 und 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) den Wahltermin für die Wahl des Zweiten Beigeordneten (m/w/d) des Landkreises Stendal auf den 20. Juni 2024 festzulegen sowie die anliegende Stellenausschreibung.
Sachverhalt:
Gemäß 68 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Landkreise mehrere Beigeordnete in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, wenn die Hauptsatzung dies vorsieht. Im § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal ist festgelegt, dass Beigeordnete bestellt werden.
Gemäß § 69 Abs. 1 KVG LSA sind Beigeordnete auf die Dauer von sieben Jahren als hauptamtliche Beamte zu bestellen. Sie werden im Benehmen mit dem Landrat vom Kreistag in einem besonderen Wahlgang gewählt. Für die Wahl gilt § 63 Abs. 1 und 2 Satz 1 entsprechend.
Die Amtszeit des Zweiten Beigeordneten endet vorzeitig, aufgrund des Antritts einer neuen Stelle, voraussichtlich am 30.04.2024. (letzter Tag)
Die Wahl hat gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen.
Daraus ergibt sich, dass die Wahl des Zweiten Beigeordneten
bis spätestens 31.10.2024 zu erfolgen hat. Des Weiteren hat die Ausschreibung der Stelle des
Beigeordneten gem. §§ 69 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 63 Abs. 2 S. 1 KVG LSA
spätestens am 120. Tag vor der Wahl zu erfolgen.
Bei Beschlussfassung der
Stellenausschreibung am 15.02.2024 durch den Kreistag und sofortiger
Veröffentlichung am 16.02.2024 wäre damit die Wahl frühestens am Samstag, d.
15.06.2024 möglich.
Um eine schnellst mögliche Besetzung
der Stelle zu erreichen, wird daher als Wahltag der 20.06.2024 festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
- Stellenausschreibung