Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die 1. Änderung der Satzung der „Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung“ (siehe Anlage 1). Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt:

Der Beirat der Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung prämiert seit 1988 entsprechend der Satzung beispielhafte Ortschroniken und Beiträge zur Dorfgeschichte aus dem Landkreis Stendal. Die Stiftung wurde speziell zu dem Zweck gegründet, die Arbeit an Chroniken zu fördern und zu würdigen.

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der „Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung“ sind Satzungsänderungen durch den Kreistag des Landkreises Stendal zu erfolgen.

Der Beirat möchte folgende Änderungen vornehmen:

·         § 3 Abs. 1: Das Stiftungsvermögen mit der Eröffnungsbilanz am 01.01.2013 betrug 22.054,48 Euro. Dieser Betrag ist seit 2011 unverändert. In den Jahren zuvor (als es noch höhere Zinsen gab) konnte das Stiftungskapital vermehrt werden. Daher wurde in der alten Satzung aus dem Jahr 2003 ein höheres Stiftungsvermögen von 20.913,20 Euro dargestellt.

·         § 4 Abs. 1: Hier wurde der Sachverhalt inhaltlich falsch ausgewiesen. Selbstverständlich sollen dem Stiftungsvermögen zuwachsende Zuwendungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks als gestaffelte Preisgelder sowie für die Vor- und Nachbereitung einer würdigen Preisverleihung verwendet bzw. in das nächste Jahr übertragen werden, sofern in einem Jahr keine volle Ausschöpfung erfolgt. In der alten Satzung ist das Gegenteil dargestellt.

·         § 7 Abs. 1: Gemäß der alten Satzungsfassung soll u. a. Stiftungsmitglied der/die Leiter/in der Museen des Landkreises Stendal sein. Diese Position existiert so nicht mehr. Der Landkreis Stendal hat aktuell jeweils einen Leiter für das Kreismuseum Osterburg und eine Leiterin für das Prignitz-Museum in Havelberg.

Vor diesem Hintergrund soll der/die Leiter/in des Kreismuseums Osterburg ein Beiratsmitglied werden.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Dr.-Fritz-Milkowski-Satzung sollen vorrangig Werke aus dem Gebiet des ursprünglichen Landkreises Stendal vor der Kreisgebietsreform am 01.07.1994 gefördert und gewürdigt werden. Aus Sicht des Stiftungsbeirates hat somit das Kreismuseum in Osterburg einen engeren geographischen Bezug zum ursprünglichen Stiftungszweck, der sich auf den Altkreis Stendal vor der Kreisgebietsreform am 01.07.1994 erstreckte.

Darüber hinaus hat auch der Altmärkische Heimatbund, dessen Vorsitzender ebenfalls Mitglied im Stiftungsbeirat ist, im Kreismuseum Osterburg seinen Sitz.

Ständiger Vertreter soll die Leitung des Prignitz-Museums sein. Die Benennung einer ständigen Vertretung durch das Prignitz-Museum hat den Vorteil, dass der Stiftungsbeirat handlungsfähig bleibt, sofern die Leitung des Kreismuseums Osterburg verhindert sein sollte.

·         § 9 Abs. 2 und 4: Laut alter Satzung soll der Stiftungsbeirat jedes Jahr einen Wettbewerb um die besten Ortschroniken veranlassen. Die Preisgelder werden hierbei aus den Zinserträgen finanziert (vgl. § 4 Abs. 1). Das Stiftungsvermögen selbst soll in seinem Bestand ungeschmälert erhalten bleiben (vgl. § 3 Abs. 3).

Für die Durchführung eines Wettbewerbs wurden in der Vergangenheit ca. 700 Euro verwendet. Aufgrund der schlechten Zinslage in den letzten Jahren konnten fast gar keine Zinserträge mehr erwirtschaftet werden, so dass die aktuellen Zinserträge, die für einen Wettbewerb verwendet werden könnten, sich auf ca. 200 Euro belaufen. Bereits für das Jahr 2022 hat sich der Beirat aufgrund des nur noch gering vorhandenen Budgets von ca. 900 Euro entschieden keinen Wettbewerb mehr durchzuführen, so dass im Jahr 2023 eine laut Satzung festgeschriebene würdige Preisverleihung (vgl. § 9 Abs. 3) im Rahmen des 20. Altmärkischen Heimatfestes stattfinden konnte. Dies ist ein Grund dafür, dass der Beirat den Turnus des Chronik-Wettbewerbs anpassen möchte (statt derzeit jährlich auf alle zwei Jahre – analog dem Rhythmus des Altmärkischen Heimatfestes). Zudem hätte die Anpassung auf alle zwei Jahre den Vorteil, dass hierdurch ein angemessenerer Zeitraum zur Erstellung neuer Chroniken entstehen würde. Nicht jedes Jahr können neue Chroniken verfasst, überarbeitet und eingereicht werden. Darüber hinaus könnten in zwei Jahren wieder entsprechende Gelder angespart werden. Daher ist der nächste Chronik-Wettbewerb für das Jahr 2025 geplant.

·         § 10 Abs. 1 und 4: Da der Chronik-Wettbewerb nur noch alle zwei Jahre stattfinden soll, muss der Beirat auch nicht mehr zweimal im Jahr tagen.

·         Alle übrigen Änderungen betreffen Anpassungen aufgrund von veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Korrekturen von Rechtschreibfehlern.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:

1. Änderung der Satzung der „Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung“ 2024 in Lesefassung (NEU)

Anlage 2:

1. Änderung der Satzung der „Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung“ 2024 in Änderungsfassung (NEU) – Änderungen in rot gekennzeichnet

Anlage 3:

Satzung der „Dr.-Fritz-Milkowski-Stiftung“ 2003 (ALT)