Betreff
Antrag freier und kommunaler Träger auf Zuwendungen zu den Personalkosten in Jugendfreizeiteinrichtungen des Landkrieses Stendal im Haushaltsjahr 2010
Vorlage
079/2009
Aktenzeichen
079/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum Haushalt 2010 und der Bereitstellung der Haushaltsmittel in der veranschlagten Höhe von 491.900,00 € für die Kinder- und Jugendarbeit (entspricht dem jeweiligen Ausgabevolumen der vorangegangenen fünf Haushaltsjahre), die Personalkosten der Träger (lfd. Nr. 1 bis 10 der Anlage) zu fördern.

 

Sollten die Mittel nicht in der Höhe zur Verfügung stehen, muss der Bewilligungszeitraum angepasst werden.

 

 


Sachverhalt:

 

 

 

Begründung zur Förderung der Personalkosten (Anlage)

 

Das Gesamtantragsvolumen für Personalkosten in den Jugendfreizeiteinrichtungen und Jugendclubs im Haushaltsjahr  2010  beträgt  insgesamt 185.996,28 EUR. Es liegen 10 Anträge vor.

 

Der Landkreis Stendal als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 79 und § 80 SGB VIII für die Erfüllung der Aufgaben die Gesamt- und Planungsverantwortung. In dieser Verantwortung wurde geprüft, welche Form der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich Qualität und Quantität im Landkreis Stendal vorhanden ist. Hierbei zeigt sich eine flächendeckende und bedarfsorientierte Verteilung der vom Landkreis Stendal geförderten Jugendeinrichtungen. In den letzten Förderzeiträumen wird eine Kontinuität und Stabilität der Anträge deutlich, was sich auch in diesem Jahr bestätigt.

 

Die vorgesehene Förderung entspricht somit bis auf  das Jugendfreizeitzentrum Klietz der des Jahres 2009 und der Vorjahre.

 

Das Jugendfreizeitzentrum Klietz / Scharlibbe wurde bisher nach Pkt. 9.1. der Förderrichtlinie des Landkreises als Jugend-Freizeit-Haus / Jugendfreizeitzentrum und dadurch mit einem Personalkostenzuschuss für zwei festangestellte Mitarbeiter mit insgesamt 60 Wochenstunden gefördert.

Da die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Klietz stark rückläufig ist, stellte der Förderverein Jugendzentrum „Elb-Havel-Winkel“ e. V. einen Personalkostenzuschussantrag für eine Fachkraft mit 30 Wochenstunden. In den vorangegangenen Jahren lag ein Zuschussantrag für 40 Wochenstunden durch den Förderverein vor.

Ein Antrag der Gemeinde Klietz auf Personalkostenzuschuss für 20 Wochenstunden, wie in den vergangenen Jahren, erfolgte aus dem oben genannten Grund nicht.

In der ehemals zum Jugendfreizeitzentrum gehörenden Außenstelle Scharlibbe erfolgt die pädagogische Betreuung zukünftig durch die mobile Jugendarbeit des Fördervereins.

Für das Jahr 2010 sollte gemäß dem vorliegenden Antrag für das Jugendfreizeitzentrum Klietz ein Zuschuss für die Personalkosten nach Pkt. 9.2. der Förderrichtlinie als Jugendclub erfolgen.

 

Bei allen Vorschlägen wurde von der laut Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz unter Punkt 9. festgeschriebenen Mindestforderung an Wochenstunden festangestellter Fachkräften ausgegangen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Personalkosten der Träger der lfd. Nr. 1 bis 10 zu fördern.

 

Die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns sollte den Positionen 1- 10 gewährt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

185.996,28

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2010

 

 

HH-Stelle: 45100.76000

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushalt 2010 – Zuwendungen zu den Personalkosten