Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Mittelverteilung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2010, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum Haushalt 2010 und der Bereitstellung der Haushaltsmittel in der veranschlagten Höhe von 491.900 EUR (entspricht dem Ausgabevolumen der Haushaltsjahre 2005 bis 2009), gemäß der Anlage 1.

 

Sollten die Mittel nicht in der Höhe zur Verfügung stehen, muss der Bewilligungszeitraum angepasst werden.

 

Sollten die in den aufgeführten Positionen eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden, sind diese für weitere Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinie des Landkreises Stendal für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bereitzustellen, deren Beantragung später erfolgt.

 


Begründung:

 

Bei der Planung des Haushaltes 2010 wurde wie in den vorhergehenden fünf Jahren von Mitteln zur Förderung der Jugendarbeit in Höhe von 491.900 EUR ausgegangen.

Diese Summe setzt sich aus einer Landeszuweisung (FAG- Mittel) und Landkreismitteln zusammen.

Ziel des Landkreises ist es weiterhin, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, auf eine in der Fläche möglichst gleichmäßige Angebotsstruktur hinzuwirken, die eine kontinuierliche Grundversorgung in der Jugendarbeit gewährleistet. Damit wurde in den vergangenen Jahren bereits zielstrebig begonnen. So zeigt sich auch im Antragsvolumen, dass sich gefestigte Strukturen entwickelt haben. 

 

Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß §§ 79, 80 SGB VIII für die Erfüllung der Aufgaben die Gesamt- und Planungsverantwortung. Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. In dieser Verantwortung ist zu prüfen, welche Formen der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich Qualität und Quantität mit dem Finanzrahmen vorgehalten bzw. gefördert werden sollten.

Die beantragten Maßnahmen wurden unter diesen Aspekten geprüft. Die Auflistung aller beantragten Zuwendungen für Jugendeinrichtungen, Projekte und Maßnahmen nach den Gebieten der Städte bzw. Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises zeigen deutliche Unterschiede in der Angebotsstruktur des Landkreises auf (siehe Anlage 2). Die Auflistung enthält alle Anträge von kommunalen und freien Trägern, die in den aufgeführten Regionen Kinder- und Jugendarbeit anbieten. Nicht enthalten sind in der Anlage 2 die Personalkosten für die Stellen aus dem Fachkräfteprogramm, da diese nicht aus den o. g. 491.900 EUR finanziert werden, sondern die Gegenfinanzierung des Landkreises zu diesen Stellen zusätzlich erfolgt. 

 

Bei der Frage, wie die einzelnen Regionen mit Angeboten bedacht wurden, darf dies jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Das zeigt die Anlage 4.

Als Grundlage für die Anlagen 2- 4 diente die Statistik vom 31.12.2008. Daraus wurde die Anzahl der Kinder und Jugendlichen von 6 bis 26 Jahren ermittelt. So ist ein Vergleich der eingesetzten Mittel im Verhältnis zur Bevölkerung in der Altersstruktur möglich.

In der Anlage 3 ist die Aufteilung der Mittel entsprechend den Vorschlägen zur Förderung der Betriebs-, Sach- und Honorarkosten, der Maßnahmen in Regelförderung und der Personalkosten dargestellt. Hier wird deutlich, dass es eine Angleichung der verschiedenen Regionen gibt.

Bringt man die Fachkräftestellen in den Vergleich ein (Anlage 4), ist eine weitere Verbesserung der Versorgung der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften zu erkennen. In Anbetracht der großen Fläche ist die Betreuung mehrerer Orte durch mobile Angebote sinnvoll. Hier ist es in den letzten Jahren gut gelungen, in mehreren festen Orten jeder Verwaltungsgemeinschaft kontinuierliche Angebote mit Betreuung zu gewährleisten. So gibt es in allen Maßnahmen feste Tourenpläne, in denen immer am gleichen Wochentag zu festen Zeiten die Mobilbetreuerin die Sporthalle oder den Jugendraum öffnet, als Ansprechpartner für die Fragen, Sorgen und Probleme der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung steht und sie anleitet.

 

 

So werden die ländlichen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften wie folgt betreut:

 

 

 

 

Verwaltungsgemeinschaft

 

 

Träger des mobilen Angebotes

 

Tangerhütte- Land  

  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.,
  • CJD

 

Stendal- Uchtetal

  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.,
  • CJD

 

Tangermünde

  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.
  • CJD

Bismark/ Kläden

  • Vereins für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.
  • CJD

 

Arneburg- Goldbeck

  • Diakoniewerk Osterburg e.V.  
  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.
  • CJD

 

Osterburg

  • Diakoniewerk Osterburg e.V.  
  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.

 

Seehausen

  • Diakoniewerk Osterburg e.V.
  • Verein für Straffälligenbetreuung u. Bewährungshilfe Stendal e. V.

 

Elbe- Havel- Land

  • Förderverein Elb- Havel- Winkel e. V.

 

 

Stadt Havelberg

  • Förderverein Elb- Havel- Winkel e. V.

 

 

 

Betreuung durch „nur“ einen Träger bedeutet dabei nicht weniger Angebote, sondern dieser Träger betreut entsprechend mehr Orte in der Verwaltungsgemeinschaft.

 

Damit diese Betreuung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann, sollte auf die Anträge die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zum 01.01.2010 gewährt werden.

 

In den Städten werden die Angebote durch die Freizeithäuser und Jugendclubs bereitgehalten. Diesen sollte ebenfalls die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zum 01.01.2010 gewährt werden.

Für die Förderung der Personalkosten, Sach- und Betriebskosten sowie Projekte und Maßnahmen in Regelförderung werden z. Zt. auf Beschluss DS 468 des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2008 und Kreistagsbeschluss vom 18.12.2008 Verträge mit den jeweiligen Trägern verhandelt. Diese sollen ab dem Förderjahr 2010 wirksam werden mit dem Ziel, den Trägern mehr Planungssicherheit zu schaffen.

 

In diesem Jahr ist wieder die Förderung einer internationalen Jugendbegegnung beantragt worden. Diese gibt den beteiligten Jugendlichen die Möglichkeit, hautnah andere Kulturen, Sitten und Lebensweisen kennen zu lernen. Wer Freunde in anderen Ländern hat, urteilt anders über „Ausländer“.  Eine Jugendbegegnung bewirkt mehr gegen Fremdenfeindlichkeit als Plakataktionen oder Diskussionsrunden.

 

Mittel in Höhe von 3.410,72 EUR sind noch nicht fest für vorliegende Anträge verplant. Diese Mittel bieten Trägern die Möglichkeit, auch im laufenden Jahr noch Zuwendungen für kleinere Vorhaben zu beantragen, um flexibel auf Bedarfe oder Problemsituationen zu reagieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2010 gemäß der Anlage 1 zu fördern.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten des Vorhabens für den Landkreis

Jährliche

Folgekosten

Mittel bereits veranschlagt

Deckungsvorschlag
(wenn nicht veranschlagt)

 

 

Ja

Nein

     

491.900,00

EUR

     

EUR

HH-Jahr: 2010

 

 

HH-Stelle: 45100.76000

 

Falls § 18 DA Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei

     

Zusätzliche Anmerkungen:

     

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:  Übersicht zum Haushalt 2010

Anlage 2:  Übersicht der beantragten Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte und 

                 Maßnahmen, nach den Gebieten der Städte und Verwaltungsgemeinschaften

Anlage 3:  Auflistung der vorgeschlagenen Zuwendungen, für Jugendeinrichtungen, Projekte 

                 und Maßnahmen, nach den Gebieten der Städte bzw. Verwaltungsgemeinschaften

Anlage 4:  Verteilung der gesamten Fördermittel nach den Gebieten der Städte bzw.

                 Verwaltungsgemeinschaften einschließlich der Fachkräftestellen