Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Abschluss eines Vertrages zur Förderung der jährlichen Betriebs-, Sach- und Honorarkosten und der Personalkosten des „Kinder- und Jugendfreizeitzentrums“ mit dem Verein.
Sachverhalt:
Bezugsdrucksachen : DS 452 und 468 aus 2008
Der Verein „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Bismark e. V.“ ist seit dem 24.11.1994 anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Seit dieser Zeit betreibt der Verein das „Kinder- und Jugendfreizeitzentrum“.
Die Einrichtung hat einen festen Platz in der Stadt Bismark und deckt hier einen wesentlichen Teil der Kinder- und Jugendarbeit ab. Mit seinen vielseitigen offenen Angeboten ist es ein Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche aus Bismark und Umgebung. Die Einrichtung mit seinem großen Außengelände bietet Kindern und Jugendlichen unter Anleitung pädagogischer Fachkräfte zahlreiche Möglichkeiten einer sinnvollen und aktiven Freizeitgestaltung. Es werden künstlerische und kreative Angebote sowie sportliche und jugendkulturelle Aktivitäten angeboten. Wesentliche Zielstellungen sind hierbei Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Erlangung sozialer Handlungskompetenzen.
Die Einrichtung wird seit vielen Jahren mit einem Zuschuss von 6000,00 € zu den Betriebs-, Sach- und Honorarkosten und mit einem Zuschuss von 13.950,00 € zu den Personalkosten durch den Landkreis gefördert. Entsprechend dieser bewährten Förderhöhe wurde, um dem Verein eine sichere Basis für den künftigen Bestand des „Kinder- und Jugendfreizeitzentrums“ und Planungssicherheit zu geben, der Vertrag erarbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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19.950,00 |
EUR |
19.950,00 |
EUR |
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HH-Stelle: 45100.76000 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
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Anlagenverzeichnis: