Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Benutzung des
Rettungsdienstes des Landkreises Stendal und die Erhebung von
Benutzungsentgelten vorbehaltlich des Zustandekommens einer Vereinbarung
zwischen den Kostenträgern (Krankenkassen) und den Leistungserbringern
(Hilfsorganisation, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und Landkreis
Stendal).
Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs.4 Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG-LSA) vom 21.3.2006 hat der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes Benutzungsentgelte durch Satzung gegenüber den Nutzern des Rettungsdienstes zu erheben.
Dies setzt voraus, dass
- der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und die Leistungserbringer (Landkreis und Hilfsorganisation) und die Kostenträger die Höhe der Benutzungsentgelte (§ 12 Abs. 2 RettDG-LSA) auf der Grundlage der Kostenermittlung gemäß § 12 Abs. 1 RettDG-LSA einvernehmlich ausgehandelt und vereinbart haben (Abschluss einer Vereinbarung) oder
- die Schiedsstelle gemäß § 12 Abs. 3 RettDG-LSA die Höhe des Benutzungsentgeltes des betroffenen Rettungsdienstbereiches festgelegt hat.
Bis zum Abschluss der Vereinbarung sind die Leistungserbringer berechtigt, für die durchgeführten Einsätze gemäß § 12 Abs. 2 RettDG-LSA Abschlagszahlungen von den Kostenträgern zu verlangen.
Für die Ermittlung der Entgelte wurde eine
Entgeltbedarfsberechnung (siehe Anlage 2) durchgeführt. Grundlage bilden der
Rettungsdienstbereichsplan und der durch die Kostenträger anerkannte
Kosten-Leistungsnachweis (KLN) 2008 sowie die KLN-Planung 2010.
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1 Benutzungsentgeltsatzung
- Anlage 2 Entgeltberechnung