hier: Grundschulen Krüden, Groß Garz und Seehausen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Standort der Grundschule Krüden nach Beendigung des Schuljahres 2009/10 aufzuheben.
Ab dem Schuljahr 2010/11 werden die Ortsteile Pollitz und Scharpenhufe der Gemeinde Aland sowie die Gemeinde Wahrenberg dem Schulbezirk der Grundschule Groß Garz und die Ortsteile Krüden und Vielbaum dem Schulbezirk der Grundschule Seehausen zugeordnet.
Die Beschulung entsprechend dieser Zuordnung beginnt mit der 1. Klasse des Schuljahres 2010/11.
Sachverhalt:
In § 2 Abs. (1) Nr. 2 des Gesetzes über die Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeindegesetz – VerbGemG LSA) vom 14. Februar 2008 ist festgelegt, dass die Verbandsgemeinde die Trägerschaft der allgemeinbildenden öffentlichen Schulen nach Maßgabe des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfüllt.
Damit ist die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Träger der Grundschulen in ihrem Gemeindegebiet.
Der Verbandsgemeinderat Seehausen (Altmark) hat auf seiner Sitzung am 22.03.2010 beschlossen, die Grundschule Krüden mit Auslaufen des Schuljahres 2009/10 zu schließen und die Ortsteile der Gemeinde Aland und die Gemeinde Wahrenberg neu zuzuordnen (Anlage1). Ein entsprechender Beschluss der Gemeinde Wahrenberg liegt vor.
Der Beschlussvorschlag für den Kreistag entspricht dem Beschluss der Verbandsgemeinde vom 22.03.2010.
Bereits im Schuljahr 2009/10 konnte die Beschulung in der Grundschule Krüden nur auf der Grundlage einer Ausnahmegenehmigung des Landesverwaltungsamtes durchgeführt werden, da nur acht Schüler/innen eingeschult wurden, jedoch die Gesamtschülerzahl noch der Mindestvorgabe von 40 entsprach.
Ab dem Schuljahr 2010/11 wird erneut für die 1. Klasse die notwendige Anzahl der Schüler/innen von zehn für eine Klassenbildung unterschritten und die Mindestschülerzahl von 40 nicht mehr erreicht. Auch in den drei Folgejahren können keine zehn Kinder eingeschult werden, so dass die Schule künftig die Mindestschülerzahl von 40 dauerhaft unterschreitet (Anlage 2).
Im Bereich der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) werden weiterhin die Grundschulen Seehausen und Groß Garz geführt. Insbesondere die Grundschule Groß Garz wird durch die neue Zuordnung stabilisiert.
In der Übergangsphase werden die Schüler/innen der 1. bis 3. Klasse des Schuljahres 2009/10 der Grundschule Krüden entsprechend dem Elternwunsch ab dem Schuljahr 2010/11 an den Grundschulen Groß Garz bzw. Seehausen beschult. Die Schülerbeförderung wird für diese Kinder bis zum Wechsel in den Sekundarbereich abgesichert.
Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1 > Beschluss
des Verbandsgemeinderates Seehausen (Altmark) vom 22.03.2010
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Anlage 2 >
Theoretische Berechnung der Schülerzahlen für die Grundschule Krüden nach
Angaben des Einwohnermeldeamtes vom 23.12.2009
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Anlage 3 >
Austauschblätter für Schulentwicklungsplan der GS Seehausen S. 139, 140
>> neu: S. 139A, 140A
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Anlage 4 >
Austauschblätter für Schulentwicklungsplan der GS Groß Garz S. 141, 142
>> neu: S. 141A, 142A