Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der Grundlage des § 33 Abs. 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der jetzt gültigen Fassung und dem Runderlass des MI vom 17.12.2008-31.21-10041 (MBl. LSA Nr. 47/2008) Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister zuletzt geändert durch RdErl. vom 30.10.2009 (MBl. LSA 2009, S. 749) die 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.
Sachverhalt:
Mit der Neuorganisation des Brandschutzes im Landkreis
Stendal nach der Gemeindegebietsreform (siehe Drucksache 137/2010) ist die Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für
ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis
Stendal entsprechend anzugleichen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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41.500,00 |
EUR |
29.500,00 |
EUR |
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HH-Stelle: 13000-40100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
Mit der Neuorganisation des
Brandschutzes und der Satzungsänderung werden monatlich ca. 1.000,00 Euro
eingespart. |
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Anlagenverzeichnis:
2. Änderungssatzung