Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Organisation des Brandschutzes im Landkreis Stendal ab 01. Juli 2010 gemäß der Struktur neuen Brandschutzabschnitt I – IV Landkreis Stendal (Anlage).
Sachverhalt:
Gem. § 13 BrSchG LSA können Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gemeinde- und Ortsfeuerwehren (Feuerwehren) zu mindesten zwei Brandschutzabschnitten zusammenfassen. Auf Grund der sehr großen Fläche und der hohen Anzahl von Freiwilligen Feuerwehren (206 Feuerwehren) im Landkreis Stendal wurden seit dem Jahr 2002 insgesamt 9 Brandschutzabschnitten vorgehalten. Die Aufgabenerfüllung des Landkreises innerhalb dieser Brandschutzabschnitte, hier insbesondere der fachlichen Anleitung der Freiwilligen Feuerwehren, obliegt dem Kreisbrandmeister sowie den jeweilgen Abschnittsleiter/Stellvertreter als Führungskräfte Freiwillige Feuerwehren des Landkreises. Da diese Führungskräfte ehrenamtlich für den Landkreis tätig sind, werden sie durch den LK als Ehrenbeamte berufen und erhalten eine angemessene monatliche Aufwandsentschädigung.
Aus der neuen Gesetzeslage zur Einführung des Gesetzes „Begleitgesetzes zur Gemeindereform (GVBl. LSA Nr. 3/2008) vom 14. Februar 2008“ ergeht u.a. eine Neueinteilung der Brandschutzabschnitte, da Verbandsgemeinden bzw. Einheitsgemeinde die Träger des Brandschutzes (z.B. Feuerwehr) sind und diese Aufgaben im eigenen Namen wahrnehmen. In deren Folge hat nunmehr der Landkreis die Möglichkeit zur effizienten Gestaltung und Organisation der Erfüllung seiner Aufgaben, die Anzahl der bestehen 9 Brandschutzabschnitte auf 4 Brandschutzabschnitte zu reduzieren. Diese erhalten die Bezeichnung Brandschutzabschnitt I – IV.
Die Anpassung der Brandschutzabschnitte innerhalb des Landkreises erfolgte dabei unter Berücksichtigung der erforderlichen Bedingungen, wie:
- territoriale Gefahrenschwerpunkte,
- Überprüfung und Anleitung der Feuerwehren,
- Anleitung der Einheiten für besondere Einsätze,
- Mitwirkung in den Stäben usw.
Auf Grund der neuen Strukturen der Feuerwehren innerhalb der Verbandsgemeinden /Einheitsgemeinden, die durch die Gemeindewehrleiter geführt werden, wurde die Funktion des Gemeinde-Jugendfeuerwehrwart neu eingeführt. Um die notwendige Jugendarbeit- und Nachwuchsgewinnung in den Feuerwehren langfristig und dauerhaft zu unterstützen, ist zur Anleitung der Gemeinde-Jugendfeuerwehrwarte durch den Landkreis ebenfalls ein Kreis-Jugendfeuerwehrwart neu aufzunehmen und diesen in die Führungsstruktur der Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren (Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter) einzubeziehen.
In Umsetzung der Bildung der Brandschutzabschnitte I – IV sind die Funktionsträger Abschnittsleiter und stellv. Abschnittsleiter sowie der Kreis-Jugendfeuerwehrwart durch den Landkreis neu zu berufen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Stellv. Kreisbrandmeister sowie die bisherigen Abschnittsleiter und stellv. Abschnittsleiter (11 Ehrenbeamte) durch den Landkreis abberufen werden.
Mit der Neuberufung der Ehrenbeamten für die Brandschutzabschnitte I –IV sind die Aufwandsentschädigungen angemessen neu (siehe Drucksache 136/2010 – 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal) festzulegen sowie die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten für Führungskräfte Freiwillige Feuerwehren des Landkreises Stendal (Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und Kreis-Jugendfeuerwehrwart) in entsprechenden Dienstanweisungen zu regeln.
Inhaltliche Fragen dieser Beschlussvorlage wurden mit dem Kreisbrandmeister sowie mit den Gemeindewehrleitern gemeinsam beraten und festgelegt. Die personelle Besetzung der Führungskräfte Freiwilliger Feuerwehren des Landkreises Stendal wurde auf der gemeinsamen Dienstberatung des Kreisbrandmeister mit den Abschnittsleiter und den Gemeindewehrleiter am 14.04. 2010 abschließend beraten und werden durch den Kreisbrandmeister dem Landrat vorgeschlagen.
Die Umsetzung dieser Beschlussvorlage sollte ab 01.07.2010 erfolgen und vorab im Amtsblatt verkündet werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten des Vorhabens für
den Landkreis |
Jährliche Folgekosten |
Mittel bereits veranschlagt |
Deckungsvorschlag |
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Ja |
Nein |
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41.500,00 |
EUR |
29.500,00 |
EUR |
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HH-Stelle: 13000-40100 |
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Falls § 18 DA
Sitzungsdienst zutrifft: Stellungnahme AL Kämmerei |
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Zusätzliche Anmerkungen: |
Mit der Neuorganisation des
Brandschutzes und der Satzungsänderung werden monatlich ca. 1.000,00 Euro
eingespart. |
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Anlagenverzeichnis:
Übersicht über die Organisation des Brandschutzes im
Landkreis Stendal ab 01. Juli 2010