Betreff
Erbringung der abfallwirtschaftlichen Sammelleistungen für Hausmüll, Bioabfall und Altpapier durch die Abfallentsorgung Stendal ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH (ALS GmbH)
Vorlage
826/2024
Aktenzeichen
826/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Landkreis Stendal erweitert die Beauftragung der ALS Dienstleistungsgesellschaft im Wege der Kommunalisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge um die Erbringung der Sammelleistungen für Hausmüll, Bioabfall und Altpapier zum 01.11.2027. Der Kreistag ermächtigt und beauftragt den Landrat alle dafür notwendigen Schritte zu unternehmen und erforderliche Dokumente zu zeichnen, hierzu zählt insbesondere, eine entsprechende Ergänzung des Dienstleistungsvertrages mit der ALS GmbH.

2.       Der Landrat verpflichtet die ALS GmbH dem Kreistag regelmäßig, mindestens einmal jährlich über den Umsetzungsstand der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zur Leistungsaufnahme zu berichten.


Sachverhalt:

Veranlassung                Gemäß Beschluss des Kreistages vom 22.06.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH ein Konzept zu erarbeiten, in dem dargestellt wird, wann eine Kommunalisierung der abfallwirtschaftlichen Sammelleistungen wirtschaftlich möglich ist. Die Ergebnisse sollen im Vergleich mit einer Fortführung der Drittbeauftragung dargestellt.

AG Rekomm                   Um den oben bezeichneten Arbeitsauftrag zu erfüllen, wurde die Arbeitsgruppe Rekommunalisierung gegründet, die sich aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung der Kämmerei und des Umweltamtes sowie aus Mitarbeitern der ALS GmbH zusammensetzte.

                                            Die ALS GmbH hat in der Folge die GAVIA GmbH & Co. KG beauftragt, gemeinsam mit ihr und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu erarbeiten, der ein Aussage bezüglich der mit dem Kreistagsbeschluss verbundenen Fragestellung beinhaltet.

                                            In mehreren Diskussionsrunden wurde die Bearbeitungsmethodik des Wirtschaftlichkeitsvergleiches abgestimmt und bis zum November 2023 ein gemeinsames Ergebnis erarbeitet. Die wesentlichen Inhalte der Bearbeitungsmethodik und die abgeleiteten Ergebnisse sind dem beigefügten Foliensatz der GAVIA GmbH & Co. KG zu entnehmen.

Wesentliche Ergebnisse                                                                

Nach Auslaufen der derzeitigen Entsorgungsverträge zur Sammlung von Abfällen zuzüglich einer Vertragsverlängerung um 12 Monate ist ab dem 01.11.2027 eine Erweiterung der durch die ALS GmbH erbrachten Leistungen um die Leistungen der Sammlung des Hausmülls, des Bioabfalls und des Altpapiers wirtschaftlich umsetzbar.

Empfohlen wird deswegen eine Umsetzung der Maßnahme zum 01.11.2027.

Der Vergleich der Kosten einer kommunalen Leistungsdurchführung mit den erwartbaren Kosten einer Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen zeigt, dass eine kommunale Erbringung der Leistungen zu Kosten in gleicher Größenordnung möglich ist.

Wesentliche Ursache für dieses Ergebnis ist die in den letzten Jahren erfolgte erhebliche Verschlechterung des Marktumfeldes für extern erbrachte Entsorgungsleistungen. Durch den Rückgang der Anzahl der am Markt aktiven Unternehmen und der damit verbundenen Verringerung der Wettbewerbsintensität sowie allgemein starker inflationärer Entwicklungen, liegen die Angebotspreise heute wesentlich höher als noch vor wenigen Jahren.

Um eine ganzheitliche Bearbeitung der Aufgabenstellung des Kreistages zu gewährleisten, wurden neben den Kosten zusätzliche qualitative Bewertungskriterien in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einbezogen. Hierbei konnte eine klare Vorteilhaftigkeit der kommunalen Leistungserbringung durch die ALS GmbH nachgewiesen werden.

So kann der Landkreis Stendal bei einer kommunalen Aufgabenerfüllung uneingeschränkt Einfluss auf Inhalte und Struktur der erbrachten Leistungen ausüben; die Leistungen können auch jederzeit auf Wunsch des Landkreises ohne Verstöße gegen das Vergaberecht verändert werden.

Die tariflichen Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des kommunalen Unternehmens können bei einer Kommunalen Aufgabenerfüllung unmittelbar durch den Landkreis festgelegt werden; ebenso entfällt das Risiko, mit Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit als potentiell schwierig eingestuft wird, im Ergebnis einer Ausschreibung zusammenarbeiten zu müssen.

Eine Ausschreibung und externe Durchführung der Leistungen weist dagegen in den genannten zusätzlichen Bewertungskriterien geringere Vorteile auf.

Zusammenfassend wird eine kommunale Aufgabenerfüllung durch die ALS GmbH gegenüber der Ausschreibung der Leistungen als eindeutig vorteilhaft eingestuft.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1:  

Wirtschaftlichkeitsanalyse einer kommunalen Durchführung abfallwirtschaftliche Leistungen