Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt folgende Ergänzung der DS 778/2023:
In
den Mittelfristigen Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2024/25 bis
2028/29 der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Stendal wird die Einrichtung
einer Pflegeschule im Sinne des Pflegeberufegesetzes aufgenommen, um den
Bildungsgang
„Ausbildung
zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann“
beginnend
mit dem Schuljahr 2024/25 zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Um
dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegen zu wirken, soll auch im Pflegebereich
eine weitere Qualifikationsmöglichkeit für junge Menschen geschaffen werden.
Die
Einrichtung einer Pflegeschule bietet dazu entsprechende Voraussetzungen.
Dem
Antrag des Berufsschulzentrums des Landkreises vom 24.01.2024 können dazu
weitere Informationen entnommen werden (Anlage1).
Das
Führen einer Pflegeschule wird auch finanziell unterstützt, so dass der
Landkreis Stendal als Träger dieser Schule Einnahmen über eine Pauschale
erwarten kann (Anlage 2).
Die
Beträge werden kalenderjahresbezogen je Vollzeitauszubildenden festgelegt. Von
dieser Pauschale stehen dem Träger der Schule 20% zu.
Das
Ministerium für Bildung hat in einer Beratung mit dem Landkreis Stendal
signalisiert, dass die Einrichtung einer Pflegeschule am Berufsschulzentrum
Stendal begrüßt und positiv begleitet wird.
Die
sächlichen und personellen Voraussetzungen sind am Berufsschulzentrum gegeben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: |
Antrag des Berufsschulzentrums des Landkreises vom 24.01.2024 |
Anlage 2: |
Information zur Finanzierung der theoretischen Ausbildung an Pflegeschulen |