Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Reduzierung der Zuschüsse an Fraktionen des Kreistages ab 01.07.2024 auf 10.000 EUR pro Jahr.
Diese werden wie folgt aufgeteilt:
1. Sockelbetrag i.H.v. 1.000 EUR je Fraktion,
2. aus der verbleibenden Summe ein variabler Anteil von 1/48 je Fraktionsmitglied (siehe Beispielrechnung im Sachverhalt).
Sachverhalt:
Auf Vorschlag der Haushaltskonsolidierungsgruppe und der Beanstandung des Haushaltes im Jahr 2023 wurde mit DS 659/2023 dem Kreistag der Vorschlag unterbreitet, dass die Fraktionsgelder von derzeit 29.8000 EUR auf insgesamt 10.000 EUR jährlich gekürzt werden.
Diesem Vorschlag konnte durch die Fraktionen nicht entsprochen werden, da bis zum Ende der Wahlperiode des Kreistages teilweise Mietverträge geschlossen wurden, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt werden könnten.
Vor dem Hintergrund der am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen und der damit am 01.07.2024 neuen Zusammensetzung des Kreistages Stendal sollen die Zuschüsse auch im Rahmen der weiteren notwendigen Haushaltskonsolidierung angepasst werden.
Des Weiteren ging mit Datum vom 19.04.2023 das Schreiben des Landesrechnungshofes zur Querschnittprüfung und Ordnungsmäßigkeit der Fraktionsfinanzierung sowie der angemessenen und zweckentsprechenden Verwendung der Haushaltsmittel für die Fraktionen in den Landkreisen ein.
Bei der Reduzierung der Fraktionsgelder wurden die Hinweise auf Seite 4 Punkt 3. des v.g. Schreibens beachtet.
Die Berechnung erfolgt somit wie folgt:
- Haushaltsmittel: jährlich insgesamt 10.000 EUR für Fraktionsarbeit
- Derzeit 6 Fraktionen im Kreistag = 1.000 EUR pro Fraktion = 6.000 EUR
- Verbleiben 4.000 EUR
- Diese werden durch 48 Mitglieder geteilt = 83,33 EUR pro Mitglied an zus. Mittel im Jahr
Neue Berechnung anhand des derzeit bestehenden Kreistages ab 01.07.2024:
Fraktion |
Mitglieder |
Zuschuss bisher |
Zuschuss nach neuer Berechnung |
CDU |
13 |
7.445,83 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 13= 2.083,29 EUR |
DIE LINKE |
8 |
4.966,67 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 8= 1.666,64 EUR |
AfD |
8 |
4.966,67 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 8= 1.666,64 EUR |
Pro Altmark |
7 |
4.470,83 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 7= 1.583,31 EUR |
FDP-Bündnis90/Die Grünen-Landwirte |
7 |
4.470,83 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 7= 1.583,31 EUR |
SPD |
5 |
3.479,17 EUR |
1.000 EUR + 83,33 EUR * 5= 1.416,65 EUR |
gesamt |
48 |
29.800 EUR |
ca. 10.000 EUR (durch Rundung 9.997,84 EUR) |
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen für den Landkreis: |
19.800 EUR |
Haushaltsjahr: |
2025 |
Haushaltsstelle: |
1.1.1.11.549200 |
Bemerkungen: |
Einsparung für den Landkreis im Haushaltsjahr 2024 insgesamt
9.900 EUR |
Anlagenverzeichnis:
- Schreiben des Landesrechnungshofes vom 12. April 2023, Posteingang 19. April 2023
- Gegenüberstellung der Zahlungen von Fraktionsgeldern im Land Sachsen-Anhalt