Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
Stendal beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung der Satzung zur Gewährung
einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und
Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.
Sachverhalt:
Gemäß § 16 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in
der zurzeit geltenden Fassung sind der Kreisbrandmeister und die
Abschnittsleiter auf Vorschlag der Einheits- und Verbandsgemeindewehrleiter für
die Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter des Landkreises zu berufen.
Mit Festigung der
Feuerwehrstrukturen in den der Einheits- und Verbandsgemeinden haben sich die
Stadt- und Verbandsgemeindewehrleiter einstimmig für eine Einheitsstruktur mit
einem Kreisbrandmeister und zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern
ausgesprochen.
Die Neuberufung
des Kreisbrandmeisters sowie der stellvertretenden Kreisbrandmeister zum 01.
Juli 2024 wurde auf der Sitzung des Kreistages am 29.02.2024 einstimmig
beschlossen.
Gemäß § 35 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung
für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis
Stendal haben berufene Funktionsträger einen Anspruch auf Gewährung einer
Aufwandsentschädigung zur Erfüllung der Aufgaben.
Durch die neue Einheitsstruktur mit einem
Kreisbrandmeister und zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern werden keine
Brandschutzabschnitte gebildet. Die Funktionen der Abschnittsleiter werden
durch die Funktionen der stellvertretenden Kreisbrandmeister ersetzt.
Das bedingt auch die redaktionelle Änderung
der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im
Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal durch die erste
Änderungssatzung. In dieser wird der Begriff der Funktion „Abschnittsleiter“
durch den Begriff der Funktion „stellvertretender Kreisbrandmeister“ ersetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
11.520,00 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
11.520,00
EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
Haushaltsjahr: |
2024 |
Haushaltsstelle: |
1.2.6.10.522100 |
Bemerkungen: |
Durch die neue
Einheitsstruktur wurde von 4 Abschnittsleitern auf 2 stellv.
Kreisbrandmeister reduziert. Hierdurch werden die Kosten von 17.520,00 Euro
auf 11.520,00 Euro gesenkt. Die Einsparungen des Landkreises betragen
jährlich 6.000,00 Euro. |
Anlagenverzeichnis:
1.
Änderungssatzung der Satzung
zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und
Katastrophenschutz im Landkreis Stendal