Betreff
1. Änderung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal
Vorlage
853/2024
Aktenzeichen
853/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Stendal beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 16 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung sind der Kreisbrandmeister und die Abschnittsleiter auf Vorschlag der Einheits- und Verbandsgemeindewehrleiter für die Dauer von sechs Jahren als Ehrenbeamter des Landkreises zu berufen.

Mit Festigung der Feuerwehrstrukturen in den der Einheits- und Verbandsgemeinden haben sich die Stadt- und Verbandsgemeindewehrleiter einstimmig für eine Einheitsstruktur mit einem Kreisbrandmeister und zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern ausgesprochen.

Die Neuberufung des Kreisbrandmeisters sowie der stellvertretenden Kreisbrandmeister zum 01. Juli 2024 wurde auf der Sitzung des Kreistages am 29.02.2024 einstimmig beschlossen.

Gemäß § 35 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. m. der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal haben berufene Funktionsträger einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung zur Erfüllung der Aufgaben.

Durch die neue Einheitsstruktur mit einem Kreisbrandmeister und zwei stellvertretenden Kreisbrandmeistern werden keine Brandschutzabschnitte gebildet. Die Funktionen der Abschnittsleiter werden durch die Funktionen der stellvertretenden Kreisbrandmeister ersetzt.

Das bedingt auch die redaktionelle Änderung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal durch die erste Änderungssatzung. In dieser wird der Begriff der Funktion „Abschnittsleiter“ durch den Begriff der Funktion „stellvertretender Kreisbrandmeister“ ersetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

11.520,00 EUR

Jährliche Folgekosten:

11.520,00 EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2024

Haushaltsstelle:

1.2.6.10.522100

Bemerkungen:

Durch die neue Einheitsstruktur wurde von 4 Abschnittsleitern auf 2 stellv. Kreisbrandmeister reduziert. Hierdurch werden die Kosten von 17.520,00 Euro auf 11.520,00 Euro gesenkt. Die Einsparungen des Landkreises betragen jährlich 6.000,00 Euro.


Anlagenverzeichnis:

1. Änderungssatzung der Satzung zur Gewährung einer Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger im Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Stendal