Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes vom 25.03.2024 unter dem Aktenzeichen 206.4.2.10402-SDL-HH2024 beizutreten.
Sachverhalt:
Dem Landesverwaltungsamt wurde die vom Kreistag am 15.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung (DS 793/2023) und das beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept (DS 792/2023) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 25.03.2024 ergingen folgende Entscheidungen:
„1. Von einer Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung 2024 wird abgesehen.
2. Es wird angeordnet, dass durch den Landrat mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen entstehen, zu deren Leistung der Landkreis Stendal rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind, bis eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses in Höhe von mindestens 5.133.400 € sichergestellt ist.
3. Der Beschluss über das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024-2032 (Beschluss Nr. DS 792/2023) wird beanstandet.
4. Es wird angeordnet, dass der Landkreis spätestens mit der Haushaltssatzung 2025 ein den gesetzlichen Anforderungen aus § 100 Abs. 3-5 KVG LSA entsprechendes Haushaltskonsolidierungskonzept beschließt.
5. Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nur bis zu einer Höhe von 2.440.700 € erteilt und im Übrigen versagt, so dass der Landkreis Stendal investive Auszahlung im Umfang von maximal 9.802.000 € tätigen kann.
6a. Die unter 5. erteilte Genehmigung erfolgt im Umfang von 1.000.000 € unter der aufschiebenden Bedingung, dass für die Maßnahmen WE 1064 und WE 1108 im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen i.S.d. § 11 Abs. 2 KomHVO die Wirtschaftlichkeit der Investitionsmaßnahmen nachgewiesen und vom Landesverwaltungsamt bestätigt wurde.
b. Die unter 5. erteilte Genehmigung erfolgt im Umfang von 1.440.700 € unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Landkreis Stendal vor Inanspruchnahme der Kreditermächtigung dem Landeverwaltungsamt die Unabweisbarkeit der Maßnahmen „Sanierung Hufelandhaus“ und „WE 1027 – Sekundarschule Goldbeck“ nachgewiesen und das Landesverwaltungsamt die Unabweisbarkeit entsprechend bestätigt hat.
7. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.929.100 €, der im Umfang von 9.123.200 € der Genehmigung bedarf, wird nur im Umfang von 7.104.200 € genehmigt und im Übrigen versagt.
8. Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 90.000.000 € wird nur bis zu einer Höhe von 86.700.000 € erteilt und im Übrigen versagt.“
Um die Vollziehbarkeit des Haushaltes herbeizuführen, ist durch den Kreistag die Zustimmung zu den genannten Entscheidungen zu erklären (Beitrittsbeschluss).
Anlagenverzeichnis:
- Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25.03.2024
- Haushaltssatzung 2024 unter Berücksichtigung der Verfügung
- Veränderungsliste zum Finanzhaushalt 2024 unter Berücksichtigung der Verfügung