Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt die Änderung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises
Stendal vom 12.04.2018 mit Wirkung zum 01.09.2024.
Sachverhalt:
Im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung und unter Beachtung des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023 sind die Kostentarife gemäß § 2
Verwaltungskostensatzung einer Prüfung hinsichtlich Angemessenheit und
Wirtschaftlichkeit unterzogen wurden.
Aufgrund
der seit 2018 gestiegenen Papier- und Personalkosten im Landkreis Stendal ist
es notwendig, die Gebühren für Vervielfältigungskosten und die Gebühr nach
Zeitaufwand anzupassen.
Darüber
hinaus sind Tarifnummern hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen, nach Rücksprache
mit den Fachämtern, überarbeitet worden.
Dies
zieht eine Änderung der derzeit gültigen Satzung nach sich, die im Jahr 2018
letztmalig
auf der
Grundlage von Berechnungswerten aus 2017 angepasst worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
0 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
0 EUR
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Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / Nein |
Haushaltsjahr: |
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Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1
Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal ab 01.09.2024 (NEU)
Anlage 2
Synopse der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Stendal ALT – NEU
Anlage 3
Begründungen