Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hat für die Legislaturperiode den Landrat Patrick Puhlmann als Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ gewählt.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG
LSA) i.V.m. § 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes
„Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ in der jeweils derzeit
gültigen Fassung ist durch den Kreistag die Wahl des Vertreters für die
Verbandsversammlung notwendig.
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie
besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den
Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder
gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.
In § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung ist geregelt, dass der Vertreter für
die Verbandsversammlung der Hauptverwaltungsbeamte für die jeweilige
Legislaturperiode sein soll.
Der Landrat Patrick Puhlmann ist bisher auch der Vertreter im
Zweckverband.