Betreff
Wahl eines Vertreters in den Zweckverband "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband"
Vorlage
011/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hat für die Legislaturperiode den Landrat Patrick Puhlmann als Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ gewählt.


Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i.V.m. § 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband“ in der jeweils derzeit gültigen Fassung ist durch den Kreistag die Wahl des Vertreters für die Verbandsversammlung notwendig.

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig.

In § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung ist geregelt, dass der Vertreter für die Verbandsversammlung der Hauptverwaltungsbeamte für die jeweilige Legislaturperiode sein soll.

Der Landrat Patrick Puhlmann ist bisher auch der Vertreter im Zweckverband.