Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt als Vertreter
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitband Altmark den Landrat
Patrick Puhlmann.
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 3 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i.V.m. § 56 Abs. 3
Kommunalverfassungsgesetz LSA sowie § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes
Breitband Altmark in der derzeit gültigen Fassung ist durch den Beitritt des
Landkreises Stendal zum Zweckverband Breitband Altmark die Wahl eines
Vertreters für die Verbandsversammlung notwendig.
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Für die ordentlichen Vertreter ist jeweils ein Stellvertreter zu benennen. Die Benennung des Stellvertreters erfolgt voraussichtlich auf der Sitzung des Kreistages am 15.08.2024.