Betreff
Wahl eines Vertreters des Landkreises Stendal in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitband
Vorlage
012/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt als Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitband Altmark den Landrat Patrick Puhlmann.


Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 3 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) i.V.m. § 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz LSA sowie § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Breitband Altmark in der derzeit gültigen Fassung ist durch den Beitritt des Landkreises Stendal zum Zweckverband Breitband Altmark die Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung notwendig.

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Diese werden von den Vertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Für die ordentlichen Vertreter ist jeweils ein Stellvertreter zu benennen. Die Benennung des Stellvertreters erfolgt voraussichtlich auf der Sitzung des Kreistages am 15.08.2024.