Betreff
Änderung der Anlage 1 der Satzung zum Rettungsbereichsplan
Vorlage
055/2024
Aktenzeichen
055/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA und des § 7 Abs. 2 RettDG LSA die erste Änderung der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal vom 04.05.2023.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) und § 7 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012 (GVBl. LSA 2012, 624) in den zurzeit geltenden Fassungen ist für jeden Rettungsdienstbereich zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung ein Rettungsdienstbereichsplan als Satzung zu beschließen.

Der Kreistag hat auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Stendal beschlossen.

Der Rettungsdienstbereichsplan als Satzung unterliegt einer kontinuierlichen Fortschreibung, die den wirtschaftlichen und effektiven Gesichtspunkten zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung gerecht wird.

Entsprechend dieser Fortschreibung ist die Anlage 1 (Aktuelle Einsatzbereiche und graphische Darstellung der Rettungswachen für die originären Rettungsmittel der Notfallrettung (RTW)) der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan vom 04.05.2023 anzupassen. Der Einsatzbereich der Rettungswachen Stendal I – Am Nordwall 14 in Stendal - und Stendal II – derzeitig Langer Weg 8 in Stendal - wird für die Ortslage der Hansestadt Stendal entsprechend der Straßenzuordnung alarmiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

0  EUR

Jährliche Folgekosten:

0  EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja / Nein

Haushaltsjahr:

Haushaltsstelle:

Bemerkungen:


Anlagenverzeichnis:

 

Erste Änderung der Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal vom 04.05.2023