Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG
LSA und des § 7 Abs. 2 RettDG LSA die erste Änderung der Satzung zum
Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal vom 04.05.2023.
Sachverhalt:
Auf
der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) und § 7 des
Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18.12.2012
(GVBl. LSA 2012, 624) in den zurzeit geltenden Fassungen ist für jeden
Rettungsdienstbereich zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung ein
Rettungsdienstbereichsplan als Satzung zu beschließen.
Der Kreistag hat auf
dieser Grundlage in seiner Sitzung am 04.05.2023 die Neufassung des
Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Stendal beschlossen.
Der Rettungsdienstbereichsplan als Satzung unterliegt
einer kontinuierlichen Fortschreibung, die den wirtschaftlichen und effektiven
Gesichtspunkten zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung der
Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten
Patientenbeförderung gerecht wird.
Entsprechend dieser Fortschreibung ist die Anlage 1 (Aktuelle Einsatzbereiche und
graphische Darstellung der Rettungswachen für die originären Rettungsmittel der
Notfallrettung (RTW)) der Satzung zum
Rettungsdienstbereichsplan vom 04.05.2023 anzupassen. Der Einsatzbereich der
Rettungswachen Stendal I – Am Nordwall 14 in Stendal - und Stendal II –
derzeitig Langer Weg 8 in Stendal - wird für die Ortslage der Hansestadt
Stendal entsprechend der Straßenzuordnung alarmiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für den Landkreis: |
0 EUR |
Jährliche Folgekosten: |
0 EUR |
Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja / Nein |
Haushaltsjahr: |
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Haushaltsstelle: |
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Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
Erste Änderung der
Satzung zum Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Stendal vom 04.05.2023