Betreff
Information zur Fortsetzung des Fachkräfteprogramms
Vorlage
171/2010
Aktenzeichen
171/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilung:

 

Mit Schreiben vom 01.08.2010 hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales den Landkreis über die ab 2011 vorgesehene Fortsetzung des Fachkräfteprogramms und die  damit verbundene Finanzierung informiert.

Die Kernaussagen sind:

 

1. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich ab 2011 mit 70 % an der Finanzierung der Personalkosten von 

    qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit.

 

2. Die örtlichen Träger beteiligen sich mit 30 % an der Finanzierung der Gesamtheit der    zuwendungs-

   fähigen Personalausgaben im Rahmen des Fachkräfteprogramms.

 

3. Kreisangehörige Städte und Gemeinden können in angemessener Höhe an der Finanzierung dieser 30 

   % der Gesamtausgaben beteiligt werden.

 

4. Die Gebietskörperschaften haben als örtliche Träger der Jugendhilfe entsprechend ihrer    Gesamtver- 

   antwortung nach § 80 SGB VIII bei der Auswahl der zu fördernden Maßnahmen die gemäß § 75 SGB 

   VIII anerkannten freien Träger einzubeziehen und in angemessenem Umfang, das heißt in der Regel 

   mindestens 50 % unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, zu berücksichtigen.

 

5. Die nach der Förderrichtlinie zum Fachkräfteprogramm geförderten Stellen sind in der Jugendhilfe-

    planung zu berücksichtigen. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt durch Beschluss die Auswahl der 

    Stellen für den Fachkräfteeinsatz.

 

6. Die im Rahmen des Fachkräfteprogramms geförderten Stellen für Fachkräfte sind mit qualifizierten 

    sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Die Vergütung darf nicht   höher als nach geltendem 

    Tarifrecht für vergleichbare Landesbedienstete erfolgen.  Sonstige über- oder außertarifliche 

    Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. Die Stellenbewertung erfolgt in örtlicher Zuständigkeit. 

   Teilzeitarbeitsplätze sind möglich.

 

7. Die Landesmittel werden pauschaliert per Zuwendungsbescheid nach der Anzahl der im Kreisgebiet 

    lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen dem zehnten und vollendeten 26. Lebensjahr 

    bewilligt. Stichtag für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen   ist die veröffentlichte Erhebung des 

    Landesamtes für Statistik über die Einwohnerzahlen  zum 31.12.2008, bezogen auf die seit dem 

    01.07.2007 in Sachsen-Anhalt bestehenden  Gebietskörperschaften.

 

8. Die zur Verfügung stehenden Landesmittel belaufen sich auf jährlich 3 Millionen Euro  für den 

    dreijährigen Förderzeitraum vom 2011 bis 2013.

 

Bewertung :

 

Ausgehend von den o. g. Maßgaben ändert sich demzufolge in den Modalitäten des Fachkräfteprogramms nichts gegenüber dem derzeitigen Ablauf.

 

Eine gravierende Folge  ergibt sich jedoch aus  Punkt 10.

 

Die Höhe der zur Verfügung gestellten Landesmittel sinkt von derzeit 3,5 Mio Euro auf 3 Mio Euro. Das ist eine Verringerung um 14,3 %. Dazu kommt der stetige Demografiewandel mit sinkender Anzahl an Jugendlichen zw. 10 u. 26 J.

 

Ausgehend davon ist mit einem Minus von 16 % zu rechnen. Das bedeutet einen Rückgang d. Landesmittel für den Landkreis Stendal von derzeit 196.800 EUR/ Jahr auf ca. 165.000 EUR/ Jahr.  

Dieser Rückgang der Zuweisungen führt in der Konsequenz zu spürbaren Einschnitten, es sei denn die fehlende Differenz  würde durch den Landkreis ( zusätzlich zu seinem  Förderanteil auf der Basis 2010) oder durch andere Dritte ausgeglichen. Dies erscheint jedoch unter den bestehenden haushaltsseitigen Rahmenbedingungen eher unwahrscheinlich.

 

Das derzeitige Fachkräfteprogramm endet am 31.12.2010. Die MitarbeiterInnen müssen sich spätestens am 30.09.2010 bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Bei dem vorherrschenden Fachkräftemangel ist damit zu rechnen, dass ihnen freie Stellen angeboten werden. Somit gehen uns u.U. MitarbeiterInnen verloren, die über Jahre die Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und dem gesamten Netzwerk der Jugendarbeit geknüpft und gefestigt haben.

Deshalb ist es wichtig, ihnen und den Trägern sobald wie möglich Klarheit und Sicherheit zu geben, ob und wie es im Fachkräfteprogramm weitergeht.

Konkret kann das aber erst erfolgen, wenn seitens des Landes verbindliche Zahlen genannt wurden, aber mögliche Varianten sollten bereits durchdacht werden.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen bzw. zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen sollen die in Frage kommenden Lösungsvarianten, die die Einschnitte für die Jugendarbeit so gering wie möglich halten sollen, im Jugendhilfeausschuss auf seinen nächsten Sitzungen diskutiert und zur Entscheidung vorbereitet werden.

 

Die Träger der z. Zt. geförderten  Stellen aus dem Fachkräfteprogramm wurden am 23.7.2010 über die o.g. Veränderungen informiert, um sich mit den zu erwartenden Einschnitten vertraut zu machen und Vorschläge und Hinweise einzureichen, die dann in die Entscheidungen einfließen sollen.