Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 01.08.2010
hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales den Landkreis über die ab 2011
vorgesehene Fortsetzung des Fachkräfteprogramms und die damit verbundene Finanzierung informiert.
Die Kernaussagen sind:
1. Das Land Sachsen-Anhalt
beteiligt sich ab 2011 mit 70 % an der Finanzierung der Personalkosten von
qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften der Kinder- und
Jugendarbeit.
2. Die örtlichen Träger
beteiligen sich mit 30 % an der Finanzierung der Gesamtheit der zuwendungs-
fähigen Personalausgaben im Rahmen des Fachkräfteprogramms.
3. Kreisangehörige Städte und
Gemeinden können in angemessener Höhe an der Finanzierung dieser 30
% der Gesamtausgaben beteiligt werden.
4. Die Gebietskörperschaften
haben als örtliche Träger der Jugendhilfe entsprechend ihrer Gesamtver-
antwortung nach § 80 SGB VIII bei der Auswahl der zu fördernden
Maßnahmen die gemäß § 75 SGB
VIII anerkannten freien Träger einzubeziehen und in angemessenem
Umfang, das heißt in der Regel
mindestens 50 % unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, zu
berücksichtigen.
5. Die nach der
Förderrichtlinie zum Fachkräfteprogramm geförderten Stellen sind in der
Jugendhilfe-
planung zu berücksichtigen. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt
durch Beschluss die Auswahl der
Stellen für den Fachkräfteeinsatz.
6. Die im Rahmen des
Fachkräfteprogramms geförderten Stellen für Fachkräfte sind mit
qualifizierten
sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Die Vergütung darf
nicht höher als nach geltendem
Tarifrecht für vergleichbare Landesbedienstete erfolgen. Sonstige über- oder außertarifliche
Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. Die Stellenbewertung
erfolgt in örtlicher Zuständigkeit.
Teilzeitarbeitsplätze sind möglich.
7. Die Landesmittel werden
pauschaliert per Zuwendungsbescheid nach der Anzahl der im Kreisgebiet
lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen dem zehnten
und vollendeten 26. Lebensjahr
bewilligt. Stichtag für die Ermittlung der
Bevölkerungszahlen ist die
veröffentlichte Erhebung des
Landesamtes für Statistik über die Einwohnerzahlen zum 31.12.2008, bezogen auf die seit
dem
01.07.2007 in Sachsen-Anhalt bestehenden Gebietskörperschaften.
8. Die zur Verfügung
stehenden Landesmittel belaufen sich auf jährlich 3 Millionen Euro für den
dreijährigen Förderzeitraum vom 2011 bis 2013.
Bewertung :
Ausgehend
von den o. g. Maßgaben ändert sich demzufolge in den Modalitäten des
Fachkräfteprogramms nichts gegenüber dem derzeitigen Ablauf.
Eine
gravierende Folge ergibt sich jedoch
aus Punkt 10.
Die
Höhe der zur Verfügung gestellten Landesmittel sinkt von derzeit 3,5 Mio Euro
auf 3 Mio Euro. Das ist eine
Verringerung um 14,3 %. Dazu kommt der stetige Demografiewandel mit sinkender
Anzahl an Jugendlichen zw. 10 u. 26 J.
Ausgehend
davon ist mit einem Minus von 16 % zu rechnen. Das bedeutet einen Rückgang d.
Landesmittel für den Landkreis Stendal von derzeit 196.800 EUR/ Jahr auf ca.
165.000 EUR/ Jahr.
Dieser Rückgang der
Zuweisungen führt in der Konsequenz zu spürbaren Einschnitten, es sei denn die
fehlende Differenz würde durch den
Landkreis ( zusätzlich zu seinem
Förderanteil auf der Basis 2010) oder durch andere Dritte ausgeglichen.
Dies erscheint jedoch unter den bestehenden haushaltsseitigen Rahmenbedingungen
eher unwahrscheinlich.
Das
derzeitige Fachkräfteprogramm endet am 31.12.2010. Die MitarbeiterInnen müssen
sich spätestens am 30.09.2010 bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Bei
dem vorherrschenden Fachkräftemangel ist damit zu rechnen, dass ihnen freie
Stellen angeboten werden. Somit gehen uns u.U. MitarbeiterInnen verloren, die
über Jahre die Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen und dem gesamten
Netzwerk der Jugendarbeit geknüpft und gefestigt haben.
Deshalb
ist es wichtig, ihnen und den Trägern sobald wie möglich Klarheit und
Sicherheit zu geben, ob und wie es im Fachkräfteprogramm weitergeht.
Konkret
kann das aber erst erfolgen, wenn seitens des Landes verbindliche Zahlen
genannt wurden, aber mögliche Varianten sollten bereits durchdacht werden.
Im Rahmen der
Haushaltsberatungen bzw. zur Vorbereitung der Haushaltsberatungen sollen die in
Frage kommenden Lösungsvarianten, die die Einschnitte für die Jugendarbeit so
gering wie möglich halten sollen, im Jugendhilfeausschuss auf seinen nächsten
Sitzungen diskutiert und zur Entscheidung vorbereitet werden.
Die Träger der z. Zt.
geförderten Stellen aus dem
Fachkräfteprogramm wurden am 23.7.2010 über die o.g. Veränderungen informiert,
um sich mit den zu erwartenden Einschnitten vertraut zu machen und Vorschläge
und Hinweise einzureichen, die dann in die Entscheidungen einfließen sollen.