Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die anliegende Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.
Sachverhalt:
Neben der hauptamtlichen sozialen Beratung und Betreuung bildet ehrenamtliches Engagement eine wichtige Säule der Unterstützung nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer für die Orientierung im Lebensalltag. Die Einbindung der Bevölkerung des Landkreises Stendal zur Betreuung und Begleitung ist wichtiger Bestandteil der Willkommenskultur.
Ehrenamtliche Integrationslotsen sollen die erforderlichen Hilfestellungen im Alltagsleben geben und die gesellschaftliche Teilhabe der untergebrachten Personen verbessern.
Die Tätigkeit der Integrationslotsen wird Kenntnisvermittlung und Hilfestellung in den wichtigsten Lebensbereichen umfassen.
Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen (Integrationslotsen- Richtlinie) RdErl. des MS vom 11. Oktober 2023 - 55-48102 gewährt das Land Sachsen- Anhalt eine Zuwendung u.a. für:
1. den Einsatz und die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsen
2. die Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Integrationslotsen sowie
3. die Anleitung und Koordinierung der ehrenamtlichen Integrationslotsen.
Voraussetzung ist gemäß § 35 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung eine erlassene Satzung und eines Betreuungskonzeptes.
Der Einsatz der Integrationslotsen ist im Landkreis vorgesehen. Die Entschädigung erfolgt nach Maßgabe der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal.
Der Landkreis Stendal verfügt über ein aktuelles Betreuungskonzept, welches letztmalig am 26.10.2023 angepasst wurde.
Die Entschädigungssatzung, welche auf der Kreistagssitzung am 07.12.2023 beschlossen wurde, tritt am 31.12.2024 außer Kraft.
Aufgrund dessen ist für das Jahr 2025 eine neue Satzung zu erlassen, um die Fördermittel zu erhalten.
Aufgrund der Integrationslotsen-Richtlinie wird der Landkreis Stendal eine Förderung in Höhe von 35.632,50 Euro erhalten können. Somit ist es dem Landkreis möglich bei einem zusätzlichen Bedarf weitere Integrationslotsen zu berufen.
Da die Finanzierung in voller Höhe erfolgt, entsteht dem Landkreis kein finanzieller Mehraufwand.
Anlagenverzeichnis:
- Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Stendal
- Anzahl der ehrenamtlich tätigen Integrationslotsen im Landkreis Stendal aufgeschlüsselt nach Kommunen (Stand 04.11.2024)