Beschlussvorschlag:
1.
Vorbehaltlich
der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2025 sollen für die
einzelfallbezogenen Leistungen des Angebots der SchreiBabyAmbulanz (siehe
Anlage) aus Mitteln des Landkreises 2025 bis zu 14.000,00 € eingesetzt werden.
2.
Die erforderlichen
einzelfallbezogenen Leistungskosten werden durch den Landkreis für Eltern mit
Wohnsitz im Landkreis Stendal zu 100 % getragen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Stendal hält seit einigen Jahren Angebote zur Allgemeinen Förderung der Familien gemäß § 16 SGB VIII vor. Die Gesetzmäßigkeit stellt eine Pflichtaufgabe nach § 16 Abs. 1 des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe dar.
Die Vorgaben des § 16 SGB VIII zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie verpflichten den Landkreis als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung von präventiven, familienunterstützenden und familienentlastenden Angeboten. Die Formate der Angebote sind informierend, aufklärend, übend, entlastend.
Das Angebot der SchreiBabyAmbulanz wird seit 2014 durch Mittel des Landkreises Stendal finanziert. Zwischen den Jahren 2013 und 2023 wurde die Finanzierung auch teilweise anteilig über die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen getragen. Im Jahr 2024 war eine anteilige Finanzierung durch die Frühen Hilfen nicht mehr möglich. Auch im Jahr 2025 ist eine anteilige Finanzierung nicht mehr gegeben. Dies hängt mit einer finanziellen Kürzung der Mittel im Bereich der Frühen Hilfen zusammen.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das Angebot der SchreiBabyAmbulanz durch Familien und Eltern in verschiedenen Notlagen, sowohl in der Schwangerschaft als auch nach Geburt gut angenommen wurde. Die Zielgruppe dieses Angebots bezieht sich auf schwangere Frauen und Familien mit Kleinkindern von 0-3 Jahren.
Im Jahr 2023 nahmen insgesamt 30 Familien aus dem Landkreis Stendal das Angebot der SchreiBabyAmbulanz in Anspruch. Für Familien im Landkreis Stendal ist das Angebot kostenfrei. Für den Landkreis Stendal ist die SchreiBabyAmbulanz am Standort Stendal ein bedeutsamer Mehrwert. Wichtige Themen der Eltern im Jahr 2024 waren unter anderem die Schreisymptomatik, Schlafprobleme, Fütterungsstörungen, Traumata im Kontext der Geburt und des Kaiserschnitts und Trotzattacken.
Im Durchschnitt sind pro Familie maximal 10 Sitzungen vorgesehen. Diese Anzahl an Grundsitzungen wird im Regelfall auch für die Familien benötigt. In den Grundsitzungen wird unter anderem an einer Stabilisierung der Mutter-Kind-Beziehung gearbeitet. Des Weiteren werden akute Krisen bearbeitet, welche mit dem Hemmnis der Bewältigung einhergehen.
Im Regelfall wird nach den 10 Grundsitzungen in weiterführende Angebote, individuell angepasst auf die Familien, vermittelt.
Diese Form der Hilfe hat sich in den vergangenen Jahren im Landkreis Stendal etabliert und bewährt. Für das Jahr 2025 sollen digitale Fragebögen entwickelt werden, um das Angebot weiterhin zu evaluieren.
Eine Fortführung des Angebots im Jahr 2025 und damit die Sicherstellung der Finanzierung sollte weiterhin im Interesse des Landkreises liegen. Dieses Angebot stellt einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der Allgemeinen Förderung der Familien innerhalb des § 16 SGB VIII und stellt somit auch einen wichtigen Baustein im Bereich der Frühen Hilfen dar.
Finanzielle Auswirkungen:
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Kosten für den Landkreis: |
14.000 EUR |
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Jährliche Folgekosten: |
EUR |
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Mittel bereits
veranschlagt? |
Ja |
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Haushaltsjahr: |
2025 |
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Haushaltsstelle: |
3.6.3.20.533100 |
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Bemerkungen: |
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Anlagenverzeichnis:
- 16.09.2024: Antrag auf Fortsetzung der Krisenbegleitung durch die SchreiBabyAmbulanz Stendal im Jahr 2025
