Betreff
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung der Familienpaten
Vorlage
096/2024
Aktenzeichen
096/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Angebot „Familienpaten“ für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplans in einer Höhe von bis zu 14.000 € durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des § 16 SGB VIII gefördert.


Sachverhalt:

Der Landkreis Stendal hält seit einigen Jahren Angebote zur Allgemeinen Förderung der Familien gemäß § 16 SGB VIII vor. Die Gesetzmäßigkeit stellt eine Pflichtaufgabe nach § 16 Abs. 1 des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe dar.

Das Angebot „Familienpatenschaften im Landkreis Stendal“ wurde 2012 zunächst durch die Freiwilligen-Agentur Altmark e.V. mit Förderung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt im Landkeis Stendal initiiert. Es wurde zu dem vergangenen Zeitpunkt ein erster Ausbildungszyklus für die zukünftigen ehrenamtlichen Familienpatinnen und Familienpaten durchgeführt. Zwischen den Jahren 2013 und 2022 lag die Trägerschaft der Familienpaten beim KinderStärken e.V.

Zum 01.01.2023 übernahm die SozialStärken gGmbH die Trägerschaft des Angebotes „Familienpatenschaften im Landkreis Stendal“. Die Expertise und langjährige Erfahrung in der Koordination blieben somit erhalten.

Derzeit arbeiten die ehrenamtlichen Familienpaten in den Sozialräumen Stendal, Osterburg, Seehausen und Tangerhütte.

Familienpaten leisten eine vorprofessionelle Unterstützung für Familien bei der Bewältigung des Alltags. Sie können Möglichkeiten zur Selbsthilfe aufzeigen. Außerdem entlasten die Familienpaten die Alltagsorganisation und begleiten bei Bedarf zu Behördengängen oder Arztbesuchen. Des Weiteren können die Familienpaten die Familien weiterführende Unterstützungsangebote aufzeigen. Familienpaten fördern die Teilhabe und ermöglichen den Besuch von Festen, Veranstaltungen und anderen sozialen Aktivitäten.

Im Jahr 2024 (bis September) wurden 23 Familien mit 66 Kindern durch 34 Familienpaten in Stendal, Seehausen, Osterburg und Tangerhütte begleitet. Die aktuelle gesellschaftliche Situation stellt eine Schwierigkeit dar, weitere Familienpaten zu akquirieren. Im Jahr 2024 ist ein Rückgang in der Anzahl der Familienpaten zu verzeichnen. Durch den Rückgang der Familienpaten können demzufolge leider weniger Familien betreut und begleitet werden. Auch im Jahr 2025 sowie in den Folgejahren sollte das Angebot der Familienpatenschaften im ländlichen Sozialraum weiter stabilisiert und nachhaltig ausgebaut werden.

Weitere Familienpatennetzwerke sollen in der Zukunft entwickelt und aufgebaut werden.

Eine Fortführung des Angebots im Jahr 2025 und damit die Sicherstellung der Finanzierung sollte weiterhin im Interesse des Landkreises liegen. Dieses Projekt stellt einen zweckmäßigen Baustein im Rahmen der Allgemeinen Förderung der Familien innerhalb des § 16 SGB VIII dar. Weiterhin sollen die Familienpaten im Bereich der Frühen Hilfen einen ergänzenden Baustein darstellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für den Landkreis:

 14.000 EUR

Jährliche Folgekosten:

  EUR

Mittel bereits veranschlagt?

Ja

Haushaltsjahr:

2025

Haushaltsstelle:

3.6.3.20.533100

Bemerkungen:


Anlagenverzeichnis:

-       18.09.2024: Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Projekt „Familienpatenschaften im Landkreis Stendal“ vom 01.01.2025 bis 31.12.2025